Einreichungen Kärntner Menschenrechtspreis 2022
Der Kärntner Menschenrechtspreis wird auch 2022 unter Bezugnahme auf die 17 UNNachhaltigkeitsziele („Sustainable Development Goals“ – SDGs) vergeben. Es werden nur Einreichungen berücksichtigt, die eine klare Verbindung der Menschenrechtsarbeit zu den SDGs aufweisen.
Im Jahr 2022 werden Einreichungen von Menschenrechtsarbeit in Verbindung mit folgenden UN-Nachhaltigkeitszielen (SDGs) berücksichtigt:
– Hochwertige Bildung (SDG 4)
– Geschlechtergleichstellung (SDG 5)
– Weniger Ungleichheiten (SDG 10)
– Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen (SDG 16)
Für die Einreichung werden folgende Angaben erbeten:
– Hinweise zur einreichenden Person/Institution: Name und Adresse
– Hinweise zur nominierten Person oder Organisation: Name und Adresse
– Nachweis, auf welche/s der angeführten UN-Nachhaltigkeitsziele sich die Einreichung bezieht
– Kurzbeschreibung der Initiative bzw. der erbrachten Menschenrechtsarbeit
– Nachweis des Kärntenbezuges
– Begründung der Preiswürdigkeit
Allfällige Zusatzinformationen (detaillierte Biografien, Projektbeschreibungen etc.) können als Anlagen zum Nominierungsschreiben übermittelt werden.
Die Unterlagen für die Nominierung sind an folgende Adresse zu richten:
Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 1 – Landesamtsdirektion Kennwort: Menschenrechtspreis
Arnulfplatz 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee
Einsendeschluss ist der 15. Oktober 2022
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