Artikel 7

Artikel 7 des österreichischen Staatsvertrages von 1955 gewährt der slowenischen und kroatischen Volksgruppe in Kärnten, Steiermark und im Burgenland folgende Rechte:

  1. „Österreichische Staatsangehörige der slowenischen und kroatischen Minderheiten in Kärnten, Burgenland und Steiermark genießen dieselben Rechte auf Grund gleicher Bedingungen wie alle anderen österreichischen Staatsangehörigen einschließlich des Rechtes auf ihre eigenen Organisationen, Versammlungen und Presse in ihrer eigenen Sprache.
  2. Sie haben Anspruch auf Elementarunterricht in slowenischer oder kroatischer Sprache und auf eine verhältnismäßige Anzahl eigener Mittelschulen; in diesem Zusammenhang werden Schullehrpläne überprüft und eine Abteilung der Schulaufsichtsbehörde wird für slowenische und kroatische Schulen errichtet werden.
  3. In den Verwaltungs- und Gerichtsbezirken Kärntens, des Burgenlandes und der Steiermark mit slowenischer, kroatischer oder gemischter Bevölkerung wird die slowenische oder kroatische Sprache zusätzlich zum Deutschen als Amtssprache zugelassen. In solchen Bezirken werden die Bezeichnungen und Aufschriften topographischer Natur sowohl in slowenischer oder kroatischer Sprache wie in Deutsch verfaßt.
  4. Österreichische Staatsangehörige der slowenischen und kroatischen Minderheiten in Kärnten, Burgenland und Steiermark nehmen an den kulturellen, Verwaltungs- und Gerichtseinrichtungen in diesen Gebieten auf Grund gleicher Bedingungen wie andere österreichische Staatsangehörige teil.
  5. Die Tätigkeit von Organisationen, die darauf abzielen, der kroatischen oder slowenischen Bevölkerung ihre Eigenschaft und ihre Rechte als Minderheit zu nehmen, ist zu verbieten.“ (BGBl 152/1955)

 

Asyl

Asylia (griechisch) heißt Unverletzlichkeit; asylaios bedeutet Zuflucht gewährend. Wer in einem Land z.B. auf Grund seiner Herkunft, seiner Religion oder seiner politischen Überzeugung verfolgt wird, hat das Recht, in einem anderen Land um Asyl anzusuchen. Das Recht auf Asyl ist ein Menschenrecht und viele Verfolgte suchen in anderen Ländern um Asyl an. Das Ansuchen bedeutet aber nicht, dass diesen Menschen auch Asyl gewährt wird. Die einzelnen Länder überprüfen die Asylansuchen genau. Die konkreten Bestimmungen zur Asylgewährung sind dabei von Land zu Land unterschiedlich. Nur ein geringer Anteil aller Asylsuchenden bekommt auch tatsächlich Asyl, bei der überwiegenden Mehrheit der AsylwerberInnen kommt es nach Ablauf des Asylverfahrens zur Abschiebung.

 

Ausländerbeschäftigungsgesetz

Die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte wird in Österreich über das Ausländerbeschäftigungsgesetz rechtlich geregelt. Das Arbeitsmarktservice (AMS) ist für dessen Umsetzung zuständig. Bestimmte ausländische StaatsbürgerInnen sind von den Regelungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes jedoch ausgenommen, darunter Personen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz, bestimmte Familienangehörige, Asylberechtigte sowie Wissenschaftler.

 

Binnenmigration

Im Gegensatz zur internationalen Migration, bei der Menschen von einem Land in ein anderes wandern, gehören zur Binnenmigration solche Wanderungsbewegungen, die innerhalb eines Landes stattfinden. Dazu können etwa der Umzug vom Land in die Stadt oder von einem Bundesland in ein anderes gehören. Auch Migrationsbewegungen innerhalb einzelner Staatenverbände oder Kontinente werden als Binnenmigratin bezeichnet (z.B. EU-Binnenmigration).

 

Einwanderungsland

Ein Einwanderungsland ist ein Land, dessen Gesellschaft in besonderer Weise von der Zuwanderung aus dem Ausland geprägt ist. Ein klassisches Einwanderungsland sind etwa die USA, deren BürgerInnen fast vollständig von Einwandern und Einwanderinnen abstammen. Am einfachsten erkennt man ein Einwanderungsland, wenn man sich das Wanderungssaldo ansieht: Bei einem positiven Wanderungssaldo (es wandern pro Jahr mehr Leute ein als aus dem Land weg) spricht man von einem Einwanderungsland.

 

Heterogenität

bedeutet Verschiedenheit (siehe Vielfalt)

 

Identität

(lat. „gleich sein“) beschreibt das Selbstbild, das eine Person von sich hat. Identität ist im Laufe des Lebens wandelbar und entwickelt sich in einem immer größer werdenden Umfeld: Beginnend in der Familie über Kindergarten, Schule, Freundeskreis, die Gemeinde bis hin zur Nation. Die Identität eines Menschen besteht aus vielen Teil-Identitäten. Je nach Situation treten andere Teile, bzw. Rollen, die man einnimmt, in den Vordergrund: Man fühlt sich als Österreicher/in, Europäer(in oder Kärntnerin, als Fußballspieler/in, Sänger/in, Bruder oder Schwester. Dabei ist Identität stets abhängig von der Zustimmung und Bestätigung durch die Anderen, das persönliche Umfeld. Um seine Identität entwickeln zu können, grenzen wir uns von alle jenen Teilen ab, die nicht zu uns selbst oder zu der eigenen Gruppe gehören.

 

Nationale Identität

basiert auf einer nationalen Zugehörigkeitsvorstellung. Wie die Forschung zum Nationalismus zeigt, handelt es sich dabei um keine „natürlichen“, sondern um „vorgestellte Gemeinschaften“, die emotionale Verbundenheit fördern. Wir fühlen uns mit anderen Österreicherinnen und Österreichern oder EinwohnerInnen Kärntens verbunden, obwohl wir die meisten von ihnen nicht kennen. In diesen „symbolischen Gemeinschaften“ gibt es gemeinsame Erzählungen (zB wichtige Traditionen, Feiern, Gedenktage), Rollenerwartungen und Haltungen. Wir haben eine Vorstellung davon, was ÖsterreicherInnen oder KärnterInnen vermeintlich gemeinsam haben.

 

Ethnische Identität

meint die Zugehörigkeit zu einer ethnischen Minderheit. In Mehrheiten-Minderheitensituationen entstehen meist klare Grenzen zwischen den Gruppen, wobei die eigene Gruppe bevorzugt wird. In Konfliktsituationen werden die bedrohten Anteile der ethnischen Identität betont und entlang dieser Merkmale die Grenzen gezogen – in Kärnten zB „Slowenen“ gegen „Deutschkärntner“.

Zusätzlich entwickeln Personen „Zwischen- und Mehrfachidentitäten“, wenn sie zB Eltern aus beiden Gruppen haben oder sich aus anderen Gründen beiden Gruppen zugehörig fühlen und sich nicht festlegen wollen.

 

Innere Transkulturalität

Dieser Begriff, der von dem deutschen Philosophen Wolfgang Welsch geprägt wurde, bringt zum Ausdruck, dass wir als Individuen unser Leben nicht nur aus einer Kultur aufbauen. Wir bilden unsere Identität aus „Bauklötzen“ mehrerer Kulturen. Zum Beispiel leben wir in Österreich, essen gerne Italienisch, schauen gerne amerikanische Fernsehfilme etc. Dies ist für uns eine Selbstverständlichkeit, aber es ist uns meistens nicht bewusst, wie kulturell durchmischt unsere Lebensweise ist. Häufig haben wir Familienangehörige und Freunde in anderen Ländern oder gar auf anderen Kontinenten und sind mit ihnen per Skype, Telefon, Facebook vernetzt. Unsere Freundschaften und Beziehungen begrenzen sich also nicht mehr auf das Herkunftsland oder den Wohnort.

 

Integration

Das Wort Integration stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „Wiederherstellen eines Ganzen“. Im Zusammenhang mit Migration bezeichnet „Integration“ die gleichberechtigte Aufnahme von MigrantInnen in die Mehrheitsgesellschaft und deren Akzeptanz – ohne dass die MigrantInnen sich dabei vollkommen an die Mehrheitsgesellschaft anpassen müssen.

 

Interkulturelle Kommunikation

Kommunikation steht für die Mitteilung von Information. Das ist schon innerhalb derselben „kulturell“ geprägten Gruppe nicht immer einfach. Kleine Missverständnisse zeigen das jeden Tag: Beim Empfänger kommt nicht immer die Botschaft an, die der Sender übermitteln möchte. Aus einer Nachfrage wird schnell ein Vorwurf, aus einer Unterhaltung ein Streit. Kommunikation ist wesentlich geprägt von der Beziehung zum Gegenüber – und erschöpft sich gerade nicht in der bloßen Mitteilung von Informationen. Das betrifft das Gesagte, die Gestik, Mimik und Tonlage, ebenso wie das Nicht-Gesagte, den (kulturellen) „Kontext“, aus dem heraus eine Botschaft vermittelt wird. Interkulturelle Kommunikation zielt darauf ab, einen spannungsfreien Umgang zwischen Personen aus unterschiedlichen kulturellen Systemen zu ermöglichen. Es geht darum, sich kultureller Unterschiede und der eigenen Prägungen bewusst zu werden.

 

Interkulturelle Kompetenzen

sind Fähigkeiten, Haltungen und Einstellungen, die bei Begegnungen von Menschen mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen in der Schule, im Beruf, in der Nachbarschaft, etc. benötigt werden. Zu den interkulturellen Kompetenzen zählen z.B. Kenntnisse der Sprache, der Politik, Religion oder Traditionen, Umgangsformen und Sitten eines Landes/einer Kultur. Persönliche Eigenschaften wie Offenheit, eine wertschätzende Grundhaltung, Reflexions- und Kooperationsbereitschaft sind ebenso wichtige Grundlagen für gelingende interkulturelle Kontakte. Es kann aber auch zu Missverständnissen oder Konflikten kommen, vor allem wenn große sprachliche Barrieren bestehen. In solchen Fällen gilt es, gemeinsam konstruktive Lösungen für eine Verständigung  und ein Zusammenleben zu finden (siehe Konflikttransformation).

 

Konflikt

Wo Menschen miteinander leben, kommt es zu Konflikten (vom lateinischen „conflictus“: Kampf oder Zusammenstoß) – nämlich dort, wo scheinbar unvereinbare Ziele, Interessen und Bedürfnisse aufeinandertreffen.  Nach dem bekannten Konfliktforscher Friedrich Glasl ist ein Konflikt dann vorhanden, wenn das, was die eine Konfliktpartei will, durch eine andere beeinträchtigt wird. Das geschieht, wenn Individuen, Gruppen oder Organisationen so miteinander umgehen, dass zumindest eine beteiligte Partei Unvereinbarkeiten erlebt im Wahrnehmen, Denken, Fühlen, Wollen und/oder Handeln. Man unterscheidet verschiedene Arten von Konflikten: Intrapersonelle Konflikte sind innere Spannungszustände, interpersonelle Konflikte geschehen zwischen zwei Personen. Wo mehrere Menschen, bzw. Gruppen betroffen sind, spricht man von intra- und inter-Gruppenkonflikten (innerhalb einer Gruppe/zwischen verschiedenen Gruppen). Um mit Konflikten konstruktiv umzugehen, ist es wichtig, die Hintergründe, die Motivation und Ziele, die dahinterstehenden Bedürfnisse der Betroffenen zu berücksichtigen. Erst dann ist es möglich, Kompromisse zu finden, die für beide Konfliktparteien akzeptabel sind.

 

Interkulturelle Konflikte

Darunter sind Konflikte zwischen Angehörigen unterschiedlicher Kulturen zu verstehen. Die Besonderheit bei solchen Konflikten ist, dass neben Verständigungs- und Sprachschwierigkeiten unterschiedliche (kulturell geprägte) Vorstellungen, Denk- und Verhaltensmuster bestehen können. Diese Unterschiede können auf den ersten Blick gravierend erscheinen, wenn man die dahinterstehenden Bedürfnisse der Menschen nicht beachtet. Besonders in solchen Situationen können interkulturelle Kompetenzen dazu beitragen eine Kooperationsbasis für die Betroffenen zu schaffen.

 

Konflikttransformation

Kultur spielt auch für den Umgang mit Konflikten eine erhebliche Rolle: Sensibilisierung für kulturelle Unterschiede und Strategien der Konfliktbewältigung kann den Umgang mit Konflikten in interkulturellen Settings, wie dem Schulalltag, erleichtern. Dadurch soll ein tiefergehendes Verständnis über Muster und Hintergründe interkultureller Konflikte erreicht werden. Das Verfahren der „Interaktiven Konflikttransformation“ eignet sich als strategischer Leitfaden für die Begleitung eines Dialogs zwischen Konfliktparteien oder für die separate Beratung der Beteiligten eines Konflikts. Das Ziel besteht darin, zwischen unterschiedlichen (kulturell geprägten) Wahrnehmungen, Verhaltensweisen und Werten zu vermitteln und gemeinsame Wege zu finden, um eine Konfliktsituation für alle Seiten annehmbar zu entschärfen.

 

Kontingent

Als Kontingent oder Quote wird eine gesetzlich festgelegte Höchstzahl bezeichnet. In Österreich gibt es beispielsweise für Arbeitskräfte aus Drittstaaten Kontingente.

 

Kultur

Das Wort stammt vom lateinischen „colere“ (pflegen, urbar machen, ausbilden) und war im landwirtschaftlichen Zusammenhang gebräuchlich. Dieser Ursprung zeigt, dass sich „Kultur“ im Kern auf das vom Menschen Geschaffene bezieht – in Abgrenzung zu dem nicht vom Menschen Geschaffenen, zB die „natürlich“ gewachsene gegenüber der von Menschen gepflegten Landschaft. Kultur regelt oder beeinflusst verschiedenste Lebensbereiche eines Landes, wie Erziehung, Gesundheits-und Sozialwesen, Bürokratie, Wirtschaft, Judikatur. Auch heute glauben viele Menschen noch, dass eine Kultur innerhalb eines bestimmten Landes, das durch Landesgrenzen klar von den Nachbarstaaten getrennt ist, einheitlich und immer gleich gelebt wird. Lebensstile, Gewohnheiten, Bräuche, Traditionen der Menschen gehen aber oft über die Grenzen hinaus und vermischen sich innerhalb der Bevölkerung, einer Region und eines Landes.

 

Migrationshintergrund

In wissenschaftlichen Studien und statistischen Erhebungen wird die Bezeichnung „Migrationshintergrund“ nicht immer einheitlich verwendet. Normalerweise werden Personen mit nichtösterreichischer Staatsbürgerschaft sowie Menschen, die nicht in Österreich geboren wurden, als Personen mit Migrationshintergrund bezeichnet. Das bedeutet, es werden MigrantInnen der ersten Generation (Geburtsort im Ausland) sowie der zweiten Generation, die häufig keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, aber schon in Österreich geboren wurden, erfasst.

 

Minderheiten

Der Begriff der Minderheiten ist rechtlich nicht genau und einheitlich definiert. Als wichtige Elemente von Minderheiten gelten die zahlenmäßige Unterlegenheit im Vergleich zur Gesamtbevölkerung, eine dauerhafte und feste Verbindung zu dem Staat, in dem die Gruppe lebt sowie ihre nicht-dominante Stellung im Staat. Darüber hinaus hat eine Minderheit ethnische, religiöse, kulturelle oder sprachliche Gemeinsamkeiten, die sie von der Gesamtbevölkerung unterscheidet und möchte diese „Besonderheit“ auch pflegen und beibehalten. Es ist aber auch wichtig, dass eine Gruppe von Menschen sich selbst als Gemeinschaft versteht, eine gewisse gemeinsame Identität und ein Solidaritätsgefühl entwickelt hat und die eigene Kultur, Sprache, etc. bewahren und pflegen möchte.

Historisch betrachtet entstehen („autochthone“) Minderheiten häufig, weil sich die Zugehörigkeit ihres Wohngebiets durch die Veränderung von Staatsgrenzen oder den Zerfall eines Staats in mehrere Nationalstaaten verändert und eine Gruppe von Menschen sich plötzlich in einem „neuen“ Staat wiederfindet.

Als „neue Minderheiten“ gelten vorwiegend ZuwanderInnen und WanderarbeiterInnen. Daneben werden manchmal auch Gruppen wie Homosexuelle, Behinderte oder anderweitig (mehrfach) diskriminierte gesellschaftliche Gruppen unter diesem Begriff zusammengefasst.

 

Minderheitenschutz

Minderheitenrechte erlauben es, einer kleinen Gruppe innerhalb einer Mehrheitsgesellschaft Rechte geltend zu machen. Minderheiten wie zB die anerkannten Volksgruppen in Österreich erhalten besonderen Schutz vom Staat und haben eigene Rechte. Das Schutzniveau für die sechs Volksgruppen in Österreich ist nicht einheitlich. Die intensivsten Rechte genießen die kroatische und ungarische Volksgruppe im Burgenland und die slowenische Volksgruppe in Kärnten.

Die besonderen Rechte der Burgenland-Kroaten und Kärntner Slowenen enthält Artikel7 des österreichischen Staatsvertrages von 1955. Ein aktuelles Problem, das Volksgruppenangehörige trifft, ist die Abwanderung: Viele Angehörige bleiben zB nach dem Studium in Wien, Graz, Klagenfurt oder anderen Städten außerhalb der Gebiete, in denen sie besondere Rechte haben. In Wien gibt es zB kein eigenes Minderheitenschulgesetz (siehe Zweisprachiges Schulsystem).

 

Transkulturalität

Dieser Begriff bringt die Tatsache zum Ausdruck, dass Kulturen nicht klar abgegrenzt, nebeneinander existieren, sondern sich durchmischen und durchdringen. Das bedeutet, dass kulturspezifische Lebensgewohnheiten nicht mehr geographisch einzugrenzen sind. Früher ging man davon aus, dass eine Kultur wie eine Kugel sei, eine Einheit für sich, die abgeschlossen neben den anderen existiert. Heutzutage überlappen sich, laut WissenschaftlerInnen, diese „Kultur-Kugeln“. Die Bräuche, Lebensstile und Sprachen variieren innerhalb eines Landes, einer Region oder Stadt und verändern sich nicht erst, wenn man die Landesgrenze überschreitet. Der Grund dafür liegt u.a. in den weltweiten, gesellschaftlichen Veränderungen, den weltweiten Vernetzungen (Technik, Wirtschaft, Technik, Digitalität, Mobilität, Transportwesen), den Migrationsbewegungen etc.

 

Vielfalt

Spricht man von Vielfalt, so sind die Unterschiede der Menschen gemeint, die auf Grund des Geschlechts, der Herkunft, körperlichen Verfassung, Sprache, Kultur, Religion oder auch Einstellungen entstehen. Diese Unterschiede rechtfertigen aber keine Diskriminierung oder Benachteiligung, sie sollten im Gegenteil respektiert und geachtet werden. Das Ziel ist ein friedvolles, respektvolles Miteinander.

 

Volksgruppe

Der Begriff der Volksgruppe wird in der deutschsprachigen Literatur ungefähr seit den 1930er Jahren verwendet. Als „Volksgruppen“ definiert das Volksgruppengesetz „die in Teilen des Bundesgebietes wohnhaften und beheimateten Gruppen österreichischer Staatsbürger mit nichtdeutscher Muttersprache und eigenem Volkstum“ (§ 1 (2) VoGrG). Es handelt sich um Gruppen von Staatsbürgern, die seit mehreren Generationen in Österreich ansässig sind, eine eigene Sprache sprechen und eine kulturelle Verbundenheit pflegen. In Österreich gibt es derzeit sechs Volksgruppen: Die slowenische, kroatische, ungarische, tschechische, slowakische und die Volksgruppe der Roma. In Kärnten liegt das traditionelle Siedlungsgebiet der slowenischen Volksgruppe. Die kroatische und ungarische Volksgruppe siedeln traditionell im Burgenland, Tschechen und Slowaken in Wien. Die Gruppe der Roma konzentriert sich eher im Burgenland und im Großraum von Wien.

 

Wanderungssaldo

Der Begriff Wanderungssaldo (auch: Wanderungsbilanz) stammt aus der demographischen Forschung und bezeichnet die Differenz zwischen Zuwanderung und Abwanderung. Ist die Zuwanderung in einem bestimmten Zeitraum und in ein bestimmtes Land größer als die Abwanderung, spricht man von einem positiven Wanderungssaldo; ist die Abwanderung größer als die Zuwanderung, spricht man von einem negativen Wanderungssaldo.

 

Das Glossar besteht aus Zusammenfassungen der Beiträge:

„Kärnten is lei ans – Vielfalt im Bundesland und darüber hinaus“ von Jürgen Pirker und Linda Hofmeister (Karl-Franzens-Universität Graz)

„Volksgruppenfrage(n) in Kärnten“ von Jürgen Pirker und Linda Hofmeister (Karl-Franzens-Universität Graz)

„Vielfalt in Kärnten und der Zugang zur Heterogenität“ von Ratheiser Vera (FH Kärnten)

 „Neue Minderheiten. Migration und Integration“ von Gertraud Diendorfer und Susanne Reitmair-Juárez (Demokratiezentrum Wien)

 „Interkulturelle Kommunikation und Konfliktbearbeitung“ von Jan Brousek (Herbert C. Kelman Institut für Interaktive Konflikttransformation, Wien)

 

Die ausführlicheren Originalversionen inklusive Literaturverzeichnis finden Sie im Downloadbereich der Plattform Politische Bildung Kärnten.