Wahlen sind eine Technik, Personen für ein bestimmtes Amt auszuwählen bzw. Gremien zu besetzen. Demnach finden Wahlen in allen politischen Systemen statt, auch wenn sie keine Demokratien sind. Das Vorhandensein von Wahlen gibt daher noch keinen Hinweis darauf, ob ein Staat demokratisch regiert wird oder nicht.
Prinzipien des Wahlrechts
Erst wenn Wahlen bestimmte Bedingungen erfüllen, sind sie ein wichtiges Merkmal von Demokratie. Diese Grundsätze sind in Österreich im Bundes-Verfassungsgesetz festgelegt und lauten: allgemein, gleich, unmittelbar, persönlich, frei und geheim.
Aufgrund des allgemeinen Wahlrechts haben alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger das Recht zu wählen und gewählt zu werden. Dieses Wahlrecht gilt unabhängig von Geschlecht, Besitz, Bildung oder Religionszugehörigkeit. Einziger Ausschlussgrund vom Wahlrecht ist eine Verurteilung vor Gericht. Das gleiche Wahlrecht garantiert jeder Stimme den gleichen Einfluss auf das Wahlergebnis. Niemand darf also mehr wie eine Stimme abgeben, weil er z.B. über ein höheres Einkommen verfügt oder einen bestimmten Beruf ausübt. Durch das unmittelbare Wahlrecht werden in Österreich alle Abgeordneten direkt gewählt und nicht – wie etwa in den USA üblich – über den Umweg von Wahlmännern. Das persönliche Wahlrecht verhindert, dass andere Personen stellvertretend die Stimme für einen abgeben. Daher ist es erforderlich persönlich vor der Wahlbehörde zu erscheinen, mit einem Ausweis zu beweisen, wer man ist und selbst die Stimme in die Urne zu werfen. Bei der Briefwahl muss man extra unterschreiben, dass die Stimme persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst abgegeben wurde. Tut man das nicht, ist der Stimmzettel ungültig und darf nicht mitgezählt werden. Das geheime Wahlrecht soll dafür sorgen, dass niemand bei der Stimmabgabe beeinflusst werden kann. Daher darf niemand bei der Wahl beobachtet werden oder gezwungen werden, seine Entscheidung bekannt zu geben. Dieser Grundsatz unterstützt daher eigentlich das freie Wahlrecht, aufgrund dessen kein Zwang oder Druck auf Wählerinnen und Wähler ausgeübt werden darf. Daher muss man üblicherweise alleine in der Wahlzelle seinen Stimmzettel ausfüllen und ihn gefaltet oder in einem Kuvert in die Urne werfen.
Darüber hinaus hat sich Österreich für ein Verhältniswahlrecht entschieden. Dies bedeutet, dass die Mandate in einem Parlament im Verhältnis zu den für sie abgegebenen Stimmen verteilt werden. Erreicht also eine Partei 40 Prozent der abgegebenen Stimmen, so erhalten sie auch 40 Prozent der Sitze im Nationalrat oder Landtag.
Aktives und passives Wahlrecht
Durch Wahlen kann das Volk in einer Demokratie in der Politik mitbestimmen. Bei einer Wahl wird abgestimmt, welche Parteien und Personen damit beauftragt werden sollen, die Politik in Österreich zu gestalten.
Unter aktivem Wahlrecht versteht man die Erlaubnis wählen zu dürfen. In Österreich ist man mit 16 Jahren wahlberechtigt und darf somit an Wahlen teilnehmen. Bei Gemeinderatswahlen und Wahlen für das Europäische Parlament sind auch Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt, die aus anderen EU-Ländern kommen und bei uns einen festen Wohnsitz haben.
Unter passivem Wahlrecht versteht man die Erlaubnis, sich als Kandidatin oder Kandidat für eine Wahl aufstellen zu lassen. Ab dem 18. Lebensjahr darf man in Österreich, unter der Voraussetzung aktiv in einer Partei tätig zu sein oder genügend Unterstützungsunterschriften vorweisen zu können, für ein Amt kandieren und somit auch gewählt werden. Die einzige Ausnahme gilt für Kandidaten bei der Bundespräsidentenwahl. Hier muss man mindestens 35 Jahre alt sein.
Wer wird gewählt? (Direkt vom Volk gewählt)
- Bundespräsidentin oder Bundespräsident alle sechs Jahre
- EU-Parlament alle fünf Jahre
- Nationalrat alle fünf Jahre
- Landtag in Kärnten alle fünf Jahre
- Gemeinderat in Kärnten alle sechs Jahre
- Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Kärnten alle sechs Jahre
Wie wird gewählt?
Vor jeder Wahl bekommen alle Wahlberechtigten per Post eine amtliche Wahlinformation zugeschickt. Durch sie wird jeder einzelnen Bürgerin und jedem einzelnen Bürger mitgeteilt, wo und in welchem Wahllokal sie oder er wählen kann. Am Tag der Wahl begibt man sich ins jeweilige Wahllokal, wo die Mitglieder der Wahlkommission sitzen. Ihnen muss man einen Ausweis vorlegen und dann wird man auf einer Namensliste durchgestrichen und bekommt den Stimmzettel. So wird gewährleistet, dass jede Bürgerin oder jeder Bürger nur einmal wählen darf und nicht mehrere Stimmen abgeben kann. Mit dem Stimmzettel geht man dann in die Wahlkabine, um ihn auszufüllen. Durch die Wahlkabine kann niemand zusehen und dadurch bleibt die Wahl geheim. Zur Wahrung der geheimen Wahl ist es auch nicht erlaubt, außerhalb der Wahlkabine den Wahlzettel auszufüllen. Den ausgefüllten Stimmzettel wirft man in die Wahlurne.
Ist jemand zum Zeitpunkt der Wahl nicht zu Hause, besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Das bedeutet, man kann seinen ausgefüllten Stimmzettel auch per Post an die Wahlbehörden versenden. Die dazu benötigte Wahlkarte muss allerdings rechtzeitig beantragt werden. Dies erfolgt bei der Gemeinde, in der man seinen Hauptwohnsitz hat.
Wie wird eine Wahl ausgewertet?
Wenn die Wahl vorbei ist, erfolgt eine Zählung aller Stimmen. Das kann einige Zeit dauern. Es gibt für jede Wahl ein genau festgelegtes Verfahren für die Vergabe von Mandaten. Allgemein gilt, dass die Partei desto mehr Stimmen sie bekommen hat umso mehr Mandate, also Sitze, bekommt sie. Eine Partei, muss jedoch einen bestimmten Prozentsatz an Stimmen erreichen um überhaupt eine Anspruch auf ein Mandat zu haben. In Kärnten sind dies z.B. bei der Landtagswahl mindestens 5 Prozent.
Diese Bestimmungen sind für jede Wahl in einem eigenen Gesetz, der Wahlordnung, geregelt. Für die Nationalratswahl ist dies z.B. die Nationalratswahlordnung, für die Landtagswahl in Kärnten die Landtagswahlordnung, bei den Wahlen in der Gemeinde oder für den Bürgermeister die Kärntner Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung.
Bei einer Landtagswahl zum Beispiel wird Kärnten in vier Wahlkreise eingeteilt. Der Wahlkreis 1 umfasst die Bezirke Klagenfurt Stadt und Klagenfurt Land. Der Wahlkreis 2 heißt Kärnten Ost und besteht aus den Bezirken St. Veit an der Glan, Völkermarkt und Wolfsberg. Der Wahlkreis 3 besteht aus den Bezirken Villach Stadt und Villach Land. Im Wahlkreis 4, Kärnten West, sind schließlich noch die Bezirke Feldkirchen, Hermagor und Spittal an der Drau zusammengefasst.
Die Ergebnisse der Volkszählung bestimmen, wieviel Mandate in einem Wahlkreis vergeben werden können. Der Begriff Mandat bedeutet „Abgeordnetensitz“ und wer ein Mandat besitzt, ist berechtigt, an den Sitzungen des Landtags teilzunehmen und dort etwas Konkretes auszuverhandeln bzw. abzustimmen. Der Grundsatz der Verhältniswahl gilt auch für die Landtagswahl. Wenn also in einem Wahlkreis eine Partei entsprechend oft gewählt wird, kommen demgemäß so viele Personen aus dieser Partei als Vertreter in den Landtag. Jedenfalls aber muss eine Partei mindestens fünf Prozent der Stimmen erreichen, um Mandate im Landtag zu erhalten.
Internetquelle: www.demokratiewebstatt.at
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Autorinnen: Kathrin Stainer-Hämmerle (FH Kärnten), Katja Rothleitner (FH Kärnten)
Damit der Text gut verständlich ist, wurde für alle Funktionsbezeichnungen die männliche Form gewählt. Das entspricht mehrheitlich der aktuellen Situation. In einer Demokratie sollte es jedoch Ziel sein, dass in allen Positionen sowohl Männer als auch Frauen sowie Personen aller Altersgruppen vertreten sind.