Glossar

Abgeordnete

Bei Wahlen werden über eine Parteiliste Abgeordnete gewählt. Die Reihenfolge wird zwar von der Partei bestimmt, aber die Wähler haben durch die Vorzugstimme die Möglichkeit diese Reihenfolge zu beeinflussen. Sie werden dann Landtagsabgeordnete oder Nationalratsabgeordnete genannt. Sie sind sozusagen VertreterInnen des Volkes. Eine Aufgabe von ihnen besteht darin, Gesetze zu beschließen. Für die Dauer einer Gesetzgebungsperiode sind sie im Amt.

Ausschuss

Ein Ausschuss ist vergleichbar mit einer Arbeitsgruppe. Hier werden Themen von Abgeordneten offen diskutiert und aufbereitet bevor sie im Landtag oder Nationalrat beschlossen werden können.

Beschluss

Hier erfolgt die Entscheidung, ob ein Antrag oder Gesetzesvorschlag angenommen wird. Es bedarf grundsätzlich eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen aller Anwesenden, außer es handelt sich um ein Verfassungsgesetz. Dafür wird eine Zwei-Drittel Mehrheit benötigt.

Budget

Darunter versteht man die für einen bestimmten Zeitraum geplanten Einnahmen und Ausgaben eines Landes.

Bund

Der Bund ist der Staat selbst als Verwaltungseinheit. Er beschäftigt sich mit Themen und Aufgaben, die den gesamten Staat mit all seinen Bundesländern betreffen oder in den einzelnen Bundesländern gleich gehandhabt werden.

BundeskanzlerIn

Er oder sie ist der/die Vorsitzende(r) der Bundesregierung und wird vom Bundespräsidenten/der Bundespräsidentin ernannt. Er/Sie gehört meist der stimmenstärksten Partei an und trägt die Verantwortung der Arbeit der Bundesregierung. Zu seinen/ihren Aufgaben gehören die Leitung der gesamten Bundesverwaltung, der Vorsitz im Ministerrat, die Leitung des Bundeskanzleramtes und die Vertretung des Bundespräsidenten/der Bundespräsidentin.

Bundesland

Es ist die zweite staatliche Ebene eines Bundesstaates. In der Bundesverfassung ist festgelegt, welche Aufgaben und Zuständigkeitsbereiche ein Bundesland hat.

BundespräsidentIn

Er/Sie ist das Staatsoberhaupt der Republik Österreich. Er/Sie wird vom Volk alle 6 Jahre direkt gewählt und kann nur einmal wiedergewählt werden. Zu seinen/ihren Aufgaben gehören das Vertreten der Republik nach Außen, er/sie ist Oberbefehlshaber des Bundesheeres, die Ernennung und Entlassung der Bundesregierung, die Auflösung des Nationalrates und Landtages und die Beurkundung von Gesetzen.

Bundesrat

Er ist neben dem Nationalrat die zweite Kammer des Parlaments und besteht aus Mitgliedern aller Bundesländer. Von der Bevölkerungsanzahl des jeweiligen Bundeslands hängt die Anzahl der Mitglieder ab. Er sorgt dafür, dass die Interessen der Länder bei der Entstehung von Bundesgesetzen berücksichtigt werden.

Demokratie

Sie ist eine Staatsform, die von der Gleichheit und Freiheit aller Bürger ausgeht. Das Volk hat das Recht an der Politik teilzuhaben und mitzubestimmen. Dies geschieht durch Wahlen, Volksabstimmungen etc.

Direkte Demokratie

Bei der direkten Demokratie bestimmt das Volk direkt über Angelegenheiten. Elemente der direkten Demokratie sind Volksabstimmung, Volkbefragung und Volksbegehren.

Europäische Union EU

Sie ist ein freiwilliger Zusammenschluss von europäischen Staaten. Wenn ein Land bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann es Mitglied werden. In einigen Mitgliedstaaten gibt es den Euro als einheitliche Währung und durch das „Schengener Abkommen“ gibt es innerhalb der EU an einigen Grenzen keine Kontrollen mehr. Verordnungen und Richtlinien, die von der EU erlassen werden, müssen von allen Mitgliedsstaaten befolgt werden und auch die Gesetzte der einzelnen Länder müssen dem EU Recht entsprechen.

Europäische Zentralbank

Sie hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und regelt alle Angelegenheiten, die mit dem Euro zu tun haben. Zu ihren Aufgaben gehören die Festlegung der Anzahl an Banknoten, die von den jeweiligen Nationalbanken der Länder in Umlauf gebracht werden dürfen, wie viele Banknoten und Münzen produziert werden dürfen und die Aufrechterhaltung des Eurowertes.

Europawahl

Hier wird alle 5 Jahre das Europäische Parlament gewählt. Es finden in den einzelnen EU Mitgliedsstaaten Wahlen statt bei denen das Volk die Abgeordneten ihres Landes wählt.

Faschismus

Er ist eine politische Bewegung, welche alle politischen GegenerInnen verfolgt, einsperrt und in manchen Fällen sogar tötet. Demokratie wird abgelehnt und es gibt nur einen Herrscher, der die uneingeschränkte Macht besitzt. Die Herrschaftsform des Faschismus ist die Diktatur. In Österreich ist die faschistische Bewegung auch unter dem Nationalsozialismus bekannt.

Fraktion

In der Politik versteht man unter dem Begriff Fraktion einen Zusammenschluss von Abgeordneten im Parlament, Bundesrat oder Nationalrat, die der gleichen Partei angehören.

Gemeinde

Eine Gemeinde ist die kleinste Verwaltungseinheit des Staates. Über ihr stehen Land, Bund und die EU. Der Bürgermeister/Die Bürgermeisterin bildet die Spitze der Gemeinde und jede Gemeinde besitzt einen Gemeinderat, dessen Mitglieder von den Bürgern gewählt werden. Sie kann im Gegensatz zum Land keine Gesetze beschließen.

Gesetz

Gesetze beinhalten Regeln und/oder Rechte, die von allen Bürgern befolgt und eingehalten werden müssen.

Indirekte Demokratie

Das Volk wählt Vertreter, die wichtige Entscheidungen für das Land treffen. Das heißt das Volk bestimmt diese Entscheidungen durch die Wahlen indirekt mit.

Kalter Krieg

Damit ist der Konflikt zwischen den Westmächten (z.B. USA) und dem Ostblock unter der Führung der Sowjetunion von 1947 bis 1989 gemeint. Dieser Krieg wird kalt genannt, weil es zu keiner direkten Auseinandersetzung kam, sondern nur ein Wettrüsten stattfand.

Klub

Das ist ein Zusammenschluss von Abgeordneten derselben Partei. Im Nationalrat müssen es mindestens 5 Abgeordnete sein und im Landtag 3. Diese Klubs können dann an Ausschüssen teilnehmen.

Koalition

Eine Koalition entsteht dann, wenn sich zwei Parteien zusammenschließen um gemeinsam zu regieren.

Landesgesetz

Das sind Gesetze, die vom Landtag erlassen werden und nur in dem jeweiligen Bundesland gelten.

Landeshauptmann/Landeshauptfrau

Er/Sie ist der/die höchste Vertreter/in des Landes und wird vom Landtag gewählt. Er/Sie ist der/die Vorsitzende der Landesregierung.

Landesregierung

Sie besteht aus dem Landeshauptmann/der Landeshauptfrau und den Landesräten. Jedes Bundesland hat seine eigene Landesregierung und bildet das oberste Organ der Verwaltung.

Landtag

Er ist das Parlament des Landes und die Mitglieder werden vom Volk gewählt. Hier werden Gesetze beschlossen, die aber nur in dem jeweiligen Bundesland gelten.

Legislaturperiode

Wird auch Gesetzesperiode genannt und beschreibt den Zeitraum, in dem der Nationalrat oder der Bundespräsident zum Beispiel aktiv sind.

Mandat

Darunter versteht man den politischen Vertretungsauftrag von Abgeordneten, die durch das Volk gewählt wurden.

Minister/in

Er/Sie ist ein Mitglied der Bundesregierung und ist für einen bestimmten Bereich zuständig.

Monarchie

Sie ist das Gegenstück zur Republik. Hier wird das Staatsoberhaupt durch eine Erbfolge bestimmt und dessen Herrschaft endet erst mit dem Tod. Sie ist also nicht befristet.

Nationalrat

Er bildet mit dem Bundesrat die zwei Kammern des Parlaments. Er besteht aus 183 Abgeordneten, die vom Volk gewählt werden. Zu seinen Aufgaben gehören die Gesetzgebung des Bundes und die Kontrolle der Regierung.

Neutralität

Ein Land ist dann neutral, wenn es bei einem Konflikt oder Krieg zwischen anderen Ländern keines dieser Länder unterstütz. Länder die neutral sind, dürfen auch keine Militärbündnisse eingehen.

Opposition

Das ist jene Gruppe von Abgeordneten eines Parlaments, deren Parteien nicht in der Regierung vertreten sind. Sie stehen somit der Regierung gegenüber. Ihre Hauptaufgabe ist die Kontrolle der Regierung.

Parlament

Das Parlament in Österreich besteht aus zwei Kammern, dem Nationalrat und dem Bundesrat. Sie sind gemeinsam für die Gesetzgebung des Bundes zuständig.

Parteien

Wenn sich Menschen mit der gleichen politischen Einstellung bzw. Meinung zusammenschließen, entsteht eine Partei.

Petition

Darunter versteht man ein Ansuchen, eine Bitte oder Beschwerde an eine öffentliche Stelle.

Plenum

Eine Plenarsitzung, kurz Plenum, ist eine Beratung des gesamten Nationalrates oder des gesamten Bundesrates.

Politik

Alles was mit dem Zusammenleben von Bürgern zu tun hat, wird durch Politik geregelt. Dazu zählt alles, angefangen mit den Entscheidungen eines Bürgermeisters bis hin zur Erlassung von Gesetzten.

Politiker/in

Sie müssen Entscheidungen im Interesse der Bürger eines Staates treffen.

Propaganda

Darunter versteht man eine schriftliche, mündliche oder bildliche Verbreitung von Meinungen und Ideen. Damit soll das Ziel verfolgt werden, andere von den eigenen Vorstellungen zu überzeugen.

Rechnungshof

Er unterstützt den Nationalrat bei der Kontrolle der gesamten Verwaltung und von öffentlichen Unternehmen und Körperschaften. Er achtet vor allem auf den Umgang mit den Steuergeldern.

Regierungsprogramm

Darin sind alle Dinge, die eine Regierung in ihrer Funktionsperiode machen will, aufgeschrieben.

Republik

Das ist eine Staatsform an dessen Spitze ein vom Volk gewähltes Staatsoberhaupt steht. Bei uns in Österreich ist das der Bundespräsident.

Staatssekretär

Sie unterstützen die einzelnen Mitglieder der Bundesregierung bei ihrer Arbeit.

Verfassung

In ihr sind die Hauptgesetze der staatlichen Ordnung festgehalten. Auf ihnen bauen alle anderen Gesetze und Ordnungen eines Landes auf.

Virilmandat

Das sind Mandate, die für Abgeordnete aus einer bestimmten Volkgruppe vorgesehen sind und nur von solchen besetzt werden dürfen.

Volksabstimmung

Sie ist ein Element der direkten Demokratie. Hierbei darf das Volk zu einem bestimmten Thema abstimmen. Man kann nur mit JA und Nein antworten. Das Ergebnis ist verpflichtend.

Volksanwaltschaft

Sie ist ein Kontrollorgan des Nationalrates und besteht aus drei Mitgliedern, welche vom Nationalrat für 6 Jahre gewählt werden. Sie hat die Aufgabe, die Beschwerden von Bürgern über die Verwaltung zu prüfen.

Volksbefragung

Sie ist ein weiteres Element der direkten Demokratie. Hierbei wird das Volk nach seiner Meinung zu einem bestimmten Thema befragt. Anders als bei der Volkabstimmung ist hier das Ergebnis nicht bindend, sondern soll zur Orientierung dienen.

Volksbegehren

Damit kann sich die Bevölkerung wegen eines Anliegens an die Volksvertreter wenden. Dazu müssen aber mindestens 100.000 Unterschriften von Wahlberechtigten gesammelt werden.

Wahl

Sie bietet dem Volk die Möglichkeit bei der Politik mitzubestimmen indem es seine gewünschten Vertreter/innen wählen kann.

Wahlkreis

Bei Wahlen wird der Staat, ein Bundesland oder eine Gemeinde in Wahlkreise eingeteilt. Sie werden so bestimmt, dass in jedem Wahlkreis möglichst gleich viele Menschen wohnen.

Wahlrecht

Man kann zwischen aktiven und passiven Wahlrecht unterscheiden. Das aktive Wahlrecht gibt die Erlaubnis wählen zu dürfen. Das passive Wahlrecht hingegen gibt einem das Recht gewählt werden zu können.

Zensur

Damit ist die Prüfung von öffentlichen Meinungsäußerungen durch den Staat oder die Kirche gemeint. Es werden Bücher, Zeitschriften, Zeitungen, Fernsehen, Internet, Bilder und Kunstwerke überwacht. Dinge die dem Staat oder der Kirche nicht passe, werden verboten.

Zweite Republik

Damit ist die Periode in Österreich seit der Erklärung der Unabhängigkeit Österreichs gemeint.

 

Weiterführende Informationen finden Sie auch im Politiklexikon für junge Leute auf www.politik-lexikon.at