Bürgermeisterin/Bürgermeister                                          

Die Bürgermeisterin/Der Bürgermeister ist durch ihre/ seine Funktion eine zentrale Anlaufstelle für Bürgeranliegen.[1] Gemeinsam mit dem Gemeinderat und Gemeindevorstand zählt sie/er zu den gewählten, obligatorischen Organen der Gemeinde. Die Bürgermeisterin/Der Bürgermeister ist gemeinsam mit den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten sowie den Mitgliedern des Gemeindevorstandes Teil des Gemeinderates.[2]

 

Wie werde ich Bürgermeisterin oder Bürgermeister?

Bürgermeisterin oder Bürgermeister zu sein ist ein verantwortungsvoller Beruf, da sie/er als Repräsentantin/Repräsentant der Bürgerinnen und Bürger über alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde entscheidet.

Grundsätzlich kann sich jeder ab 18 Jahren zur Bürgermeisterwahl aufstellen lassen. Die Chancen den Wahlkampf zu gewinnen, steigen allerdings, wenn man bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Diese Voraussetzungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Deshalb ist es vom Vorteil, sich im Vorfeld über das entsprechende Kommunalwahlrecht zu informieren. Berufliche Qualifikationen sind nicht vorgeschrieben, jedoch sind bestimmte Vorkenntnisse, wie beispielsweise eine Ausbildung im Bereich Public Management, von Vorteil. Eine Berufsausbildung im öffentlichen Dienst als Jurist oder mit Managementkompetenzen bietet ebenso eine gute Grundlage. Die Chancen gewählt zu werden, erhöhen sich, wenn man in der Region geboren und aufgewachsen ist. Somit hat man als Bürgermeisterin oder Bürgermeister einen engen Bezug zu der Gemeinde und kann besser verstehen, welche Veränderungen notwendig sind. In größeren Städten kann es auch nützlich sein, wenn man Mitglied einer Partei ist und gegebenenfalls im Wahlkampf finanziell Unterstützung bekommt. Man kann aber auch als unabhängige Bewerberin/unabhängiger Bewerber, sprich parteilos, für eine Wählergemeinschaft kandidieren.

Als Bürgermeisterin/Bürgermeister wird eine starke, durchsetzungsfähige Persönlichkeit benötigt. Zudem sollte man Freude am Umgang mit Menschen haben und den Willen, das Stadtbild zum Positiven zu verändern. Will man sich schließlich als Bürgermeisterin/Bürgermeister aufstellen lassen, dann muss man eine bestimmte Menge an Unterschriften der Bürgerinnen und Bürger sammeln. Zuvor stellt man sich als Bürgermeisterin oder Bürgermeister den Bürgerinnen und Bürgern vor, entwirft ein Wahlplakat und einen aussagekräftigen Slogan, um die Wählerinnen und Wähler für sich zu gewinnen. Weiters muss eine politische Vision und ein politisches Programm für die Gemeinde oder Stadt entwickelt werden. Außerdem tritt man bei öffentlichen Veranstaltungen auf und versucht die Menschen für sich und seine Ideen zu begeistern.[3]

Wie wird die Bürgermeisterin/der Bürgermeister gewählt?

Ob die Bürgermeisterin/der Bürgermeister vom Gemeinderat oder vom Gemeindevolk direkt gewählt wird, wird durch die Landesverfassung festgelegt. In den Ländern Kärnten, Burgenland, Salzburg, Vorarlberg, Oberösterreich und Tirol findet allerdings eine Bürgermeister-Direktwahl statt.[4] Die Kärntner Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung (K-GBWO) kann im Internet unter: Land Kärnten (Art. XII) nachgelesen werden.[5] Das Bundesland Wien bildet eine Ausnahme, da dort die Bürgermeisterin/der Bürgermeister auch die Funktion der Landeshauptfrau/des Landeshauptmanns und damit eine Doppelfunktion hat.[6]

Der Vorteil einer Direktwahl liegt darin, dass die Bürgerinnen und Bürger stärker zur politischen Teilnahme animiert werden und sich besser mit ihrer Gemeinde/Stadt identifizieren können. Weiters sollte der Einfluss der Parteipolitik geschwächt werden.[7] Der Nachteil ist allerdings, dass die Bürgermeisterin/der Bürgermeister sich nicht auf eine Mehrheit stützen kann und die Umsetzung ihrer/seiner politischen Pläne sich erschwert.

In Österreich ist man bereits mit 16 Jahren wahlberechtigt. Die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters ist mit Stimmzettel und nach den Grundsätzen des allgemeinen Wahlrechts durchzuführen. Erhält niemand der Bürgermeisterkandidatinnen und -kandidaten die absolute Mehrheit, so ist ein zweiter Wahlgang (Stichwahl) vorzunehmen. Leere Stimmzettel und Stimmzettel, die auf eine nicht wählbare Person lauten, sind ungültig und bleiben bei der Ermittlung des Wahlergebnisses außer Betracht.[8] Die Vizebürgermeisterinnen und Vizebürgermeister werden nach der Gemeinderatswahl aus der Mitte der Gemeindevorstandsmitglieder gewählt.

Als Bürgermeisterin/Bürgermeister und deren Vertreterinnen und Vertreter sind nur Mitglieder des Gemeinderates mit österreichischer Staatsbürgerschaft wählbar.[9]

Wie lange dauert die Amtszeit?

Die Amtszeit der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters beträgt 6 Jahre (letzte Wahl in Kärnten: 2015) und danach endet die Funktionsperiode.[10] Die Bürgermeisterin/Der Bürgermeister kann aber auch aus ihrem/seinem Amt durch Rücktritt, Abwahl durch den Gemeinderat oder dadurch, dass das Gemeindevolk das Misstrauen ausspricht ausscheiden.[11] Im Falle der vorzeitigen Auflösung des Gemeinderates hat eine Neuwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters zu erfolgen.

Welche Aufgaben hat eine Bürgermeisterin/ein Bürgermeister?

Die Aufgaben der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters sind sehr vielfältig. Zum einen ist sie/er ein exekutives Leitungsorgan der Gemeinde, da sie/er Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.[12] Weiters repräsentiert die Bürgermeisterin/der Bürgermeister mithilfe des Gemeinderats die Gemeinde nach außen und ist Vorstand des Gemeindeamtes. Sie/Er ist die/der Vorsitzende des Gemeinderats und des Gemeindevorstandes. Außerdem führt sie/er die Sitzungen des Gemeinderates und ist daher für den ordnungsgemäßen Ablauf verantwortlich. Sie/Er ist bei den Gemeinderatssitzungen stimmberechtigt. [13] Die Bürgermeisterin/Der Bürgermeister verfügt über eine Notkompetenz, denn in Katastrophenfällen ist sie/er der erste Krisenmanager.[14] Ihr/Ihm obliegen hoheitliche und nichthoheitliche Aufgaben (siehe auch Modul 4 „Arbeitstext 1-Kennenlernen der Gebietskörperschaft Gemeinde“).[15] Die Bürgermeisterin/Der Bürgermeister ist für die Angelegenheiten, die den eigenen Wirkungsbereich des Gemeinderats betreffen verantwortlich. Bei den Aufgaben des übertragenden Wirkungsbereiches ist sie/er den jeweiligen staatlichen Organen (Landeshauptfrau/Landeshauptmann und Bundesministerin/Bundesminister) untergeordnet und weisungsgebunden.[16]

Zum eigenen Wirkungsbereich zählen z.B.:

  • Ansuchen um Baubewilligung
  • Vorschreibung einer Gebühr
  • Genehmigungen von Veranstaltungen im Ort
  • Organisation der Kinderbetreuung

Zum übertragenen Wirkungsbereich zählen z.B.:

  • Personenstandsangelegenheiten (z.B. Trauungen)
  • Meldewesen
  • diverse Bescheide

Ist die Bürgermeisterin/der Bürgermeister aufgrund von Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen nicht im Stande ihre/seine Geschäfte vom Gemeindeamt aus zu führen, dann bekommt sie/er von der Vizebürgermeisterin/dem Vizebürgermeister Unterstützung.[17]

Wieviel verdient eine Bürgermeisterin/ein Bürgermeister?

Die Höhe der Bürgermeisterbezüge hängt von diversen Faktoren wie dem Bundesland und der Anzahl der Gemeindebevölkerung ab. Die Gehälter der Kärntner Gemeinden werden durch das Kärntner Bezügegesetz geregelt. Dieses kann im Internet unter: Kärntner Bezügegesetz K-BG nachgelesen werden. Die Statutarstädte, wie die Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee und die Stadt Villach,  bilden  hinsichtlich der Höhe der Bürgermeisterbezüge eine Ausnahme und sind individuell geregelt.[18] Eine Bürgermeisterin/ein Bürgermeister einer Gemeinde mit bis zu 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, wie beispielsweise der Gemeinde Feistritz an der Gail, verdient demzufolge 2.910,51 € und die Bürgermeisterin/der Bürgermeister der Stadt Villach mit 61.662[19] Einwohnerinnen und Einwohnern (Stand: 2017) verdient 11.034,77 €.[20]

 

Warum wählen gehen? 10 gute Gründe.

  1. Weil es mein Recht ist! Das Wahlrecht ist ein ganz besonderes Recht, das jeder nützten sollte und somit darüber entscheiden kann, was der Staat tun soll.[21] In vielen Ländern ist das nämlich nicht selbstverständlich.
  2. Weil jede Stimme zählt! Oft geht ein Wahlkampf sehr knapp aus und daher kommt es auf jede einzelne Stimme an.
  3. Weil andere entscheiden, wenn ich nicht wähle! Werden Stimmen nicht abgegeben, gehen sie verloren. Dementsprechend entscheiden dann andere, wer mich vertritt.
  4. Weil nur vertreten werden kann, wer eine Vetreterin/einen Vertreter wählt! Wer sonst, wenn nicht ich, soll bestimmen, wer für mich in der Volksvertretung spricht? Denn wenn ich nicht eine Vertreterin/einen Vertreter wähle, werden meine Interessen höchstwahrscheinlich auch nicht vertreten. Nutze ich diese Chance nicht, werden andere sie wahrnehmen.
  5. Weil Wahlverweigerung nichts nützt! Will ich einer Partei einen Denkzettel verpassen, indem ich nicht wähle, funktioniert das nicht. Meine Stimme geht einfach verloren. Wähle ich hingegen, kann ich eine Partei klar der anderen vorziehen.
  6. Weil ich durch die Wahl, Verantwortung übernehme! Die Politik entscheidet über viele Themen von morgen und mit meiner Stimme trage ich selbst dazu bei, dass bestimmte politische Ziele in Angriff genommen werden. Verzichte ich jedoch darauf zu wählen, verzichte ich darauf, meine eigene Zukunft mitzugestalten.
  7. Weil ich aktiv die Politik beeinflussen kann! Mit meiner Stimme nehme ich Einfluss auf die Politik und die wiederum nimmt Einfluss auf wesentliche Fragen des Alltags. Meine Stimme repräsentiert daher meine Meinung in der Politik und ich kann alleine schon durch meine Stimmabgabe die Politik aktiv beeinflussen.
  8. Weil auch ungültige Stimmen ein Wahlverhalten ausdrücken! Sehe ich für mich persönlich keine Wahlalternative, sollte ich dennoch der Wahl nicht fernbleiben. Auch ein ungültig gemachter Stimmzettel ist eine in der Wahlbeteiligung enthaltene Stimme, also eine Wahlaussage. Ein hoher Anteil an ungültigen Stimmen setzt aber an die Politik ein symbolisches Signal und zwar, dass die Parteien oder Kandidatinnen und Kandidaten es scheinbar nicht schaffen, die breite Bevölkerung zu repräsentieren.
  9. Weil es ein Bürgerrecht und eine Bürgerpflicht ist, zu wählen! Niemand ist gezwungen zur Wahl zu gehen. Doch eine dauerhafte niedrige Wahlbeteiligung würde unsere Demokratie schwächen.
  10. Weil ich mit meiner Wahl entscheide, wer gewählt wird! Denn durch meine Teilnahme an der Wahl, kann ich ausdrücken, wen ich wählen will.[22]

 

Grundsätze des Wahlrechts

Die Grundsätze des Wahlrechts sind in Österreich im Bundesverfassungsgesetz festgelegt und lauten: allgemein, gleich, unmittelbar, persönlich, geheim und frei.[23]

Unter dem allgemeinen Wahlrecht versteht man, das Recht zu wählen (=aktives Wahlrecht) und das Recht gewählt zu werden (=passives Wahlrecht). Dieses Recht steht allen österreichischen Staatsbürgerinnen und -bürgern unabhängig von Geschlecht, Stand, Religionszugehörigkeit, Vermögen und Bildung zu.[24] EU-Bürgerinnen und EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich besitzen das sogenannte Kommunalwahlrecht und sind somit ebenfalls bei Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen wahlberechtigt sowie bei Europawahlen.[25] Folglich besitzen alle Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich das gleiche Wahlrecht. Der einzige Ausschlussgrund vom Wahlrecht ist, wenn eine gerichtliche Verurteilung vorliegt.[26] Das gleiche Wahlrecht garantiert eine Gleichbehandlung der Stimmrechte. Dies bedeutet, dass jede bei der Wahl abgegebene Stimme den gleichen Zählwert haben muss.[27] Niemand darf also mehr wie eine Stimme abgeben, weil sie/er z.B. über ein höheres Einkommen verfügt oder einen bestimmten Beruf ausübt.[28] Durch das unmittelbare Wahlrecht werden alle Abgeordneten direkt von den Wählerinnen und Wählern gewählt. Im Gegensatz dazu werden bei mittelbaren Wahlen die Abgeordneten durch Wahlmänner und Wahlfrauen gewählt.[29] Das persönliche Wahlrecht bedeutet, dass die Abgabe der Stimme durch die wahlberechtigte Person selbst erfolgen muss. Es ist ausgeschlossen, dass eine andere Person stellvertretend die Stimme für einen abgibt.[30] Daher ist es erforderlich, persönlich vor der Wahlbehörde zu erscheinen, mit einem Ausweis nachzuweisen, wer man ist, und selbst die Stimme in die Urne zu werfen. Bei der Briefwahl muss man extra unterschreiben, dass man die Stimme persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst abgegeben hat. Tut man dies nicht, ist der Stimmzettel ungültig und darf nicht mitgezählt werden. Das geheime Wahlrecht soll dafür sorgen, dass niemand bei der Stimmabgabe beeinflusst werden kann. Daher darf niemand bei der Wahl beobachtet werden oder gezwungen werden, seine Entscheidung bekannt zu geben. Dieser Grundsatz unterstützt daher eigentlich das freie Wahlrecht, aufgrund dessen kein Zwang oder Druck auf Wählerinnen und Wähler ausgeübt werden darf. Daher muss man üblicherweise alleine in der Wahlzelle seinen Stimmzettel ausfüllen und ihn gefaltet und in einem Kuvert in die Urne werfen.[31]

 

Aktives und Passives Wahlrecht

Das aktive und passive Wahlrecht gehört zu den sogenannten politischen Teilhaberechten und ermöglicht dem Volk sich an der Ausübung der Staatsgewalt zu beteiligen.[32] Bei einer Wahl wird nämlich abgestimmt, welche Parteien und Personen damit beauftragt werden, die Politik in Österreich zu gestalten.

Unter dem aktiven Wahlrecht versteht man das Recht wählen zu dürfen. In Österreich ist dafür die Vollendung des 16. Lebensjahres erforderlich. Bei Gemeinderatswahlen und Wahlen für das Europäische Parlament sind auch Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt, die aus anderen EU-Ländern kommen und in Österreich einen festen Wohnsitz haben.

Unter dem passiven Wahlrecht versteht man das Recht gewählt zu werden und sich als Kandidatin oder Kandidat für eine Wahl aufstellen zu lassen. Dafür ist die Vollendung des 18. Lebensjahres erforderlich. Weiters muss man aktiv in einer Partei tätig sein oder genügend Unterstützungsunterschriften vorweisen können. Die einzige Ausnahme gilt für Kandidatinnen und Kandidaten bei der Bundespräsidentenwahl, denn dafür muss man mindestens 35 Jahre alt sein.[33]

 

Wie wird gewählt?

Vor jeder Wahl bekommen alle Wahlberechtigten per Post eine amtliche Wahlinformation zugeschickt. Durch sie wird den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern mitgeteilt, wo und in welchem Wahllokal man wählen kann. Am Tag der Wahl begibt man sich dann ins jeweilige Wahllokal, wo die Mitglieder der Wahlkommission sitzen. Ihnen muss man einen Ausweis vorlegen und man wird auf einer Namensliste (=Wählerverzeichnis) durchgestrichen und bekommt den Stimmzettel. Somit wird sichergestellt, dass jede/jeder nur einmal wählen darf und nicht mehrere Stimmen abgeben kann. Mit dem Stimmzettel geht man dann in die Wahlkabine und füllt ihn aus. Durch die Wahlkabinen kann niemand zusehen und dadurch bleibt die Wahl auch geheim. Zur Wahrung der geheimen Wahl ist es auch nicht erlaubt, außerhalb der Wahlkabine den Wahlzettel auszufüllen. Schlussendlich wirft man den ausgefüllten Stimmzettel in die Wahlurne.

Ist man zum Zeitpunkt der Wahl nicht zu Hause, besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Das bedeutet, dass man seinen ausgefüllten Stimmzettel auch per Post an die Wahlbehörde versenden kann. Die dazu benötigte Wahlkarte muss allerding rechtzeitig beantragt werden. Dies erfolgt bei der Gemeinde, in der man seinen Hauptwohnsitz hat.[34]

 

Wie wird eine Wahl ausgewertet?

Wenn die Wahl vorbei ist, erfolgt eine Zählung aller Stimmen.[35] Die Kuverts mit den Stimmzetteln werden geöffnet. Auf einen Stoß werden die gültigen Stimmen gelegt und auf einen anderen Stoß die ungültigen. Dann wird gezählt und alles in eine Liste eingetragen. Das kann einige Zeit dauern. Die Ergebnisse der einzelnen Wahllokale werden dann an die Gemeinde-
oder Stadtwahlbehörde weitergeleitet. Dort laufen alle Ergebnisse zusammen. Zu allerletzt beginnt das große Rechnen.[36]

Wenn die Wahl vorbei ist, erfolgt eine Zählung aller Stimmen. Es gibt für jede Wahl ein genau festgelegtes Verfahren für die Vergabe von Mandaten. Allgemein gilt: Je mehr Stimmen eine Partei bekommen hat, desto mehr Mandate, also Sitze, bekommt sie. Eine Partei, muss jedoch einen bestimmten Prozentsatz an Stimmen erreichen, um überhaupt einen Anspruch auf ein Mandat zu haben. Dieses Ermittlungsverfahren ist eigens gesetzlich geregelt. In Kärnten muss z.B. eine Partei bei der Landtagswahl mindestens 5 Prozent erreichen, um ein Mandat zu bekommen.[37]

Die genauen Bestimmungen sind für jede Wahl in einem eigenen Gesetz, der Wahlordnung, geregelt. Für die Nationalratswahl ist dies z.B. die Nationalratswahl-ordnung, für die Landtagswahl in Kärnten die Landtagswahlordnung und für die Wahl des Gemeinderates und der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters die Kärntner Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung.[38]

 

Wer wird gewählt?

In Österreich wird vom Volk direkt gewählt:

  • Das EU-Parlament
    Funktion: Parlament der Europäischen Union
    Funktionsdauer: 5 Jahre (letzte Wahl: 2014)
  • Die Bundespräsidentin/Der Bundespräsident
    Funktion: Staatsoberhaupt der Republik Österreich
    Funktionsdauer: 6 Jahre (letzte Wahl: 2016)
  • Der Nationalrat
    Funktion: Parlament der Republik Österreich
    Funktionsdauer: 5 Jahre (letzte Wahl: 2017)
  • Der Landtag
    Funktion: Parlament in jedem Bundesland
    Funktionsdauer: 5 Jahre* (letzte Wahl in Ktn.: 2018)

*Ausnahme Oberösterreich: 6 Jahre

  • Der Gemeinderat
    Funktion: „Parlament“ der Gemeinden und Städte
    Funktionsdauer: 6 Jahre (letzte Wahl in Ktn.: 2015)
  • Die Bürgermeisterin/Der Bürgermeister
    Funktion: Oberhaupt der Gemeinde oder Stadt
    Funktionsdauer: 6 Jahre (letzte Wahl in Ktn.: 2015)[39]

 

Weiterführende Informationen:

 

Quellenverzeichnis:

Bundeskanzleramt Österreich (2017): Wahlberechtigung – Andere EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich. URL: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/32/Seite.320331.html (Stand: 04. August 2017).

Chardon, M. (2017): Kommunalwahlrecht. URL: http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/177084/kommunalwahlrecht (Stand: 04. August 2017).

Donatin, J. (2015): Wie werde ich Bürgermeister? So bewerben Sie sich in kleinen Kommunen. URL: http://www.helpster.de/wie-werde-ich-buergermeister-so-bewerben-sie-sich-in-kleinen-kommunen_98600 (Stand: 25. Juli 2017).

Fit fürs Wählen (2017): Rund ums Wählen. Wie beteilige ich mich? URL: https://www.fitfuerswaehlen.at/de/waehlen.html (Stand: 25. Juli 2017).

Funk, B. (2011): Einführung in das österreichische Verfassungsrecht. In: Leykam Kurzlehrbücher. 14. Aufl., Graz: Leykam.

Konrath, C. (2009): Und was macht eigentlich das Parlament? Politik in Österreich erklärt für Jugendliche und andere wissbegierige Menschen. Wien: Czernin Verlag.

Land Kärnten (2017): 62. Landtagssitzung vom 1. Juni 2017. URL: https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Verfassungsdienst/Landesgesetzgebung/Gesetzesbeschl%C3%BCsse%202017 (Stand: 24. Juli 2017).

Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (2017): 10 Gründe zu wählen. URL: http://www.bundestagswahl-bw.de/warum_waehlen_btwahl2017.html (Stand: 27. Juli 2017).

Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern (2017): Wie werden Bürgermeister gewählt? URL: http://wahlen-mv.de/2017/03/wie-werden-buergermeister-gewaehlt/ (Stand: 25. Juli 2017).

Magistrat der Stadt Wien (2017): Organisation der Verwaltung in den Gemeinden. URL: https://www.wien.gv.at/verwaltung/organisation/oesterreich/gemeinden.html (Stand: 24. Juli 2017).

Malteser-Blog (2013): Jeder Bundesbürger ist wahlberechtigt. Auch mit Demenz? URL: http://www.malteser-blog.de/jeder-bundesburger-ist-wahlberecht-auch-mit-demenz/ (Stand: 27. Juli 2017).

Plattform Politische Bildung (2017): Die Wahlen. URL: https://plattform-politische-bildung.at/wp-content/uploads/2016/05/Modul-1.4-Arbeitstext-2-Wahlen-5-07-2016.pdf (Stand: 27. Juli 2017).

Refresh Politics (2017a): Organe der Gemeinde. URL: http://www.refreshpolitics.at/politik-die-basics/die-gemeinde/die-organe-der-gemeinde/ (Stand: 24. Juli 2017).

Refresh Politics (2017b): Der Bürgermeister. URL: http://www.refreshpolitics.at/politik-die-basics/die-gemeinde/die-organe-der-gemeinde/der-buergermeister/ (Stand: 24. Juli 2017).

RIS (2017a): Höhe der Bezüge. URL: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrK&Gesetzesnummer=10000245 (Stand: 24. Juli 2017).

RIS (2017b): Aufgaben des Bürgermeisters. URL: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrK&Gesetzesnummer=10000276 (Stand: 24. Juli 2017).

Sonnenstadt Lienz (2017): Bürgermeisterin. URL: https://www.lienz.gv.at/politik/buergermeisterin.html (Stand: 26. Juli 2017).

Statistik Austria (2017): Gemeindeverzeichnis. URL: https://www.statistik.at/web_de/klassifikationen/regionale_gliederungen/gemeinden/index.html (Stand: 24. Juli 2017).

Stolzlechner, H. (2004): Einführung in das öffentliche Recht. 3. Aufl., Wien: MANZ Verlag.

Sturm, F. (2009): Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung. 5. Aufl., Klagenfurt: Kärntner Druck- und Verlagsgesellschaft.

 

[1] Vgl. Sonnenstadt Lienz (2017)
[2] Vgl. Refresh Politics (2017a).
[3] Vgl. Donatin (2015).
[4] Vgl. Funk (2011), S. 268.
[5] Vgl. Land Kärnten (2017).
[6] Vgl. Refresh Politics (2017b).
[7] Vgl. Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern (2017).
[8] Vgl. Sturm (2009), S.78-79.
[9] Vgl. Sturm (2009), S.81-82.
[10] Vgl. Fit fürs Wählen (2017).
[11] Vgl. Stolzlechner (2004), S. 290.
[12] Vgl. Stolzlechner (2004), S. 290.
[13] Vgl. Magistrat der Stadt Wien (2017).
[14] Vgl. Refresh Politics (2017b).
[15] Vgl. Stolzlechner (2004), S. 290.
[16] Vgl. Magistrat der Stadt Wien (2017).
[17] Vgl. Sturm (2009), S.75.
[18] Vgl. RIS (2017a).
[19] Vgl. Statistik Austria (2017).
[20] Vgl. RIS (2017a).
[21] Vgl. Fit fürs Wählen (2017).
[22] Vgl. Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (2017).
[23] Vgl. Plattform Politische Bildung (2017).
[24] Vgl. Funk (2011), S. 161.
[25] Vgl. Bundeskanzleramt Österreich (2017).
[26] Vgl. Funk (2011), S. 161.
[27] Vgl. Funk (2011), S. 162.
[28] Plattform Politische Bildung (2017).
[29] Vgl. Funk (2011), S. 162.
[30] Vgl. Funk (2011), S. 163.
[31] Vgl. Plattform Politische Bildung (2017).
[32] Vgl. Funk (2011), S. 339.
[33] Vgl. Plattform Politische Bildung (2017).
[34] Vgl. Plattform Politische Bildung (2017).
[35] Vgl. Plattform Politische Bildung (2017).
[36] Vgl. Fit fürs Wählen (2017).
[37] Vgl. Plattform Politische Bildung (2017).
[38] Vgl. Plattform Politische Bildung (2017).
[39] Vgl. Fit fürs Wählen (2017).