Ablauf einer Landtagssitzung

Nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass der Landtag als Gesetzgebungsorgan Normen beschließt, die für jedermann Geltung haben, unterliegen seine Verfahren und Handlungen strengen Form­vorschriften, die politische Willkür verhindern soll. So ist es ausschließliche Kompetenz des Landtags­präsidenten zu Sitzungen einzuladen. Er erstellt für einen bestimmten Zeitraum von etwa einem Jahr die Sitzungstermine im Voraus. Nur ausnahmsweise können acht Abgeordnete die Einberufung einer Sitzung beantragen. Der Inhalt der Tagesordnung richtet sich nach den vorliegenden Beschlüssen der Ausschüsse oder in der Notwendigkeit, Wahlen durchzuführen.

Für den Verlauf einer Landtagssitzung gibt die Geschäftsordnung des Landtages klare Regelungen vor. Nach Eröffnung der Sitzung durch den vorsitzführenden Präsidenten erfolgt eine Fragestunde an die anwesenden Regierungs­mitglieder, wobei die Fragen der Abgeordneten mindestens eine Woche vorher an die Regierungs­mitglieder zu übermitteln sind. Nach der Fragestunde findet in der Regel eine Aktuelle Stunde statt, in der die Landtagsklubs im Rotationsprinzip ein aktuelles Thema beantragen.

Nach Abschluss von Frage- und Aktueller Stunde eröffnet der Präsident die Tagesordnung, die den Abgeordneten eine Woche vor dem Sitzungstermin bekanntgegeben wurde. Zu jedem der Tages­ordnungspunkte findet eine Debatte statt, an der alle Abgeordneten aber auch die Regierungsmitglieder teilnehmen können. Zur Vorbereitung und zum Ablauf der jeweiligen Landtagssitzung findet immer zwei Tage davor die sogenannte Präsidiale mit den 1., 2. und 3. Landtagspräsidenten, den Klubobleuten und deren Stellvertretern sowie den Obleuten der Interessengemeinschaften statt.

Nach Abschluss der Debatte findet die Abstimmung über den Inhalt statt. In der Regel werden Beschlüsse mit einfacher Mehrheit gefasst, wobei die meisten Beschlüsse einstimmig gefasst werden. Im Rahmen der Sitzung besteht für die Abgeordneten auch die Möglichkeit, sogenannte Dringlichkeitsanträge mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegeben Stimmen an die Landesregierung zu stellen. In diesen Fällen werden die Ausschüsse des Landtages nicht befasst. Wird die erforderliche Mehrheit nicht erreicht, dann werden auch diese an die Ausschüsse zugewiesen.

Die Landtagssitzung schließt mit der Verlesung des Einlaufes (Anträge, schriftliche Anfragen, Petitionen und Resolutionen), dabei werden die Anträge der Abgeordneten den zuständigen Ausschüssen zugewiesen, um darüber zu beraten. Nach Abschluss der Ausschussberatungen werden die Beschlüsse der Ausschüsse als Verhandlungsgegenstände an den Landtag zur endgültigen Beschlussfassung übermittelt. Der Landtagspräsident hat diese in die Tagesordnung der darauf folgenden Landtagssitzung aufzunehmen.

Sitze

Autor: Reinhart Rohr, Erster Präsident des Kärntner Landtags