Kurze politische Geschichte Kärntens

15. und 16. Jahrhundert

1518 Kärntner Stände bekamen gesamte Stadt Klagenfurt geschenkt

Klagenfurt wurde zur Landeshauptstadt

1574-1594 Bau des heutigen Landhauses

1581 erster  Landtag im neuen Gebäude

Damals hatten die Kärntner Herzöge aus dem Geschlecht der Grafen von Spanheim das Sagen über Kärnten. Ihre Residenz lag in St. Veit. 1489 übergab Kaiser Maximilian seine erste herzogliche Burg in Klagenfurt den Kärntner Landesständen, eine Gemeinschaft des grundbesitzenden Adels, der Ritter und der hohen Geistlichkeit (Bischöfe, Äbte und Pröpste). 1518 schenkte Kaiser Maximilian den Kärntner Ständen dann sogar seine gesamte Stadt Klagenfurt. Klagenfurt stand damals im Schatten von St. Veit und Völkermarkt. Durch diese Übergabe erhielten die Kärntner Stände im 16. Jahrhundert größere Macht in Kärnten,  jedoch bestand eine Rivalität zur landesfürstlichen Macht, da im Landesbewusstsein dem Herzog von Fürstenstein und Herzogstuhl immer noch große Bedeutung zukam.

Nach der Übergabe Klagenfurts an die Landesstände wurde die Stadt in den folgenden 60 Jahren ausgebaut und zur Landeshauptstadt ernannt. Nachdem Klagenfurt  zur neuen „ständischen Residenz und Hauptstadt“ wurde, beschlossen die Stände 1574, eine neue „Burg“ in unmittelbarer Nähe der alten zu errichten.  Noch lange nach dieser Übergabe (bis 1580) diente die alte Burg als ständisches Amtsgebäude und beherbergte die Landtage. Die alte Burg bekam eine Doppelfunktion, da sowohl die Landesfürsten als auch die Kärntner Stände dort Aufgaben der Landesverwaltung innehatten. Der Bau der neuen Burg (heutiges Landhaus) dauerte von 1574-1594. Der erste Landtag in der neuen Burg (heutiges Landhaus) fand 1581 statt. Das Gebäude war zu diesem Zeitpunkt bei weitem noch nicht fertig gestellt, doch waren die ständischen Versammlungsräume offensichtlich benutzbar.

17. bis 19. Jahrhundert

Landesstände verloren unter Maria Theresia an Macht, kein polit. Mitbestimmungsrecht mehr

Völlige Entmachtung durch Josef II. Kärnten wurde auswärtigen Landesbehörden unterstellt

Unter Leopold II wieder Kärntner Landes-hauptmannschaft. Loslösung von Grazer Verwaltungsbehörde

Einschränkungen gelockert durch Franz II.

1792 Besetzung durch franz. Truppen

Ende des Zeugenstandes

1809 Teilung Kärntens

1825 Land wieder vereinigt und Laibach untergeordnet

1849 Aufhebung der ständischen Verfassung

Mitbestimmungserweiterung

1848 erste freie Wahl zu „Prov. Kärntner Landtag“

Zweigleisigkeit

1849 Kärnten wieder selbständiges Verwaltungsgebiet

Aufbau Kärntner Landtag

Weiterhin Doppelgleisigkeit

1887 Dienststellen der Landesregierung übersiedelten

Im 17. Jahrhundert setzte sich durch die Ausweisung des protestantischen Adels 1628 der landesfürstliche Zentralismus durch. Die Tätigkeit des Landtags beschränkte sich daher auf das Bestätigen landesfürstlicher Forderungen.

Durch die einschneidenden Reformen unter Maria Theresia um 1747/48 verringerte sich die Macht der Landesstände noch mehr. Der ständische Landtag verlor seine wichtigste Funktion: jene der Steuerbewilligung und des Steuerrechts. 1747 bestellte Maria Theresia eine eigene Landesbehörde mit Sitz im Landhaus. Diese hatte die Oberaufsicht über die ständischen Einkünfte. Zudem setzte sie demonstrativ einen nicht aus dem Land stammenden Präsidenten an die Spitze der neuen Landesstelle, um so die Unabhängigkeit gegenüber den Landesständen zu zeigen. Der Landtag der Stände gestaltete sich nur noch zu einer zeremoniellen Veranstaltung ohne politische Mitbestimmungsrechte. Unter Josef II (1741-1790) erreichte die Entmachtung der Stände ihren Höhenpunkt, indem ihnen fast alle Selbstverwaltungsrechte entzogen wurden. Das Land Kärnten wurde auswärtigen Landesbehörden in Graz und später in Laibach unterstellt und durch die landesfürstliche Zentralbehörde immer stärker eingeschränkt. Die Bedeutung der Stände als kollektive politische Kraft ging immer mehr zurück. Nach dem Tod Josefs II erhofften die Stände eine Wiederherstellung ihrer alten Rechte, doch Leopold II verwirklichte diese Wünsche nur zum Teil. Es wurde neuerlich eine Kärntner Landeshauptmannschaft als staatliche Mittelbehörde gegründet. Sie begann ihre Arbeit im Landhaus am 15. Oktober 1791, wenngleich nur für 13 Jahre. Weiters wurde eine Loslösung von der Verwaltungsbehörde von Graz erreicht. Dem Wunsch, wieder einen Burggrafen einzusetzen, der für Kärnten traditionell eine Schlüsselperson ständischer Macht darstellte, ist Leopold II nicht nachgekommen. Leopolds Nachfolger Franz II hob die Einschränkungen der Kärntner Stände teilweise auf. Die Anzahl ständischer Mitglieder des Ausschusses wurde auf zwölf Mitwirkende erhöht. Im Zuge der Koalitionskriege gegen Napoleon Bonaparte wurde Klagenfurt am 29. März 1792 durch französische Truppen unter dem Befehl von General André Massénas, der Klagenfurt in schwere Bedrängnis brachte, besetzt. Nach dem dritten Koalitionskrieg erhielt das Land kurzzeitig eine eigene Landesadministration als oberste Verwaltungsbehörde. Kurz darauf war Kärnten wieder dem Grazer Gubernium (Verwaltungsbehörde) unterstellt. Die Franzosenkriege bewirkten faktisch das Ende des alten ständischen Zeughauses. Die Bestände und das Inventar wurden an Angehörige beider Kriegsparteien verteilt. Die Geschütze wurden beispielsweise nach Venedig gebracht.[1]

Im Jahre 1809 wurde Kärnten, gemäß den Bestimmungen des Friedens von Schönbrunn, geteilt: Der Klagenfurter Kreis verblieb bei Österreich, jedoch weiterhin der Grazer Landesstelle untergeordnet. Der Villacher Kreis wurde den neugeschaffenen Illyrischen Provinzen zugeschlagen. 1814 wurde Oberkärnten zwar rückerobert und dem Habsburgerreich eingegliedert, aber die Landesteilung blieb trotz großer Hoffnungen der Bevölkerung, nach der Wiederherstellung des Habsburgerreiches 1814 aufrecht. Erst 1825 wurden der Klagenfurter und der Villacher Kreis wieder vereinigt, jedoch dem Illyrischen Gubernium im Sitz in Laibach zu- und untergeordnet. Eine Opposition ergab sich nie, sodass die Zustimmung der Stände sprichwörtlich wurde. In der Verwaltung der Burg bzw. des Landhauses verschärfte sich die funktionale Polarität zwischen den großteils landesfürstlichen Behörden und den landständischen Hilfsämtern.

Aufgrund der Ereignisse des Revolutionsjahres 1848 ist am 4. März 1849 die ständische Verfassung Kärntens aufgehoben worden. Auf Landesebene setzte sich aber noch im selben Jahr das Prinzip der ständischen Interessensvertretung gegen das Prinzip der Volkssouveränität durch. Im März 1848 fand jedoch bereits eine Erweiterung der mitbestimmungsfähigen Stände statt. Der große Ausschuss wurde mit Vertretern des Bürger- und Bauernstandes zum „Verstärkten kärntnerischen, ständischen, provisorischen Ausschuss“ erweitert. Zu einer allgemeinen und gleichen Volkswahl der Abgeordneten kam es aber nicht. Der erweiterte Ausschuss schrieb erstmals in der Geschichte des Landes eine freie Wahl zu einem Kärntner Landtag aus. Dieser „Provisorische Kärntner Landtag“ wurde am 23. und 24. Juni 1848 gewählt. Er bestand aus 72 Abgeordneten, von denen nur noch ein Drittel den bisherigen Landesständen angehörte. Anschließend wurde über eine künftige Geschäfts- und Gemeindeordnung beraten. Parallel amtierte jedoch auch die Stelle der Stände weiter. Diese Zweigleisigkeit in der politischen Verwaltung wurde 1852 vom Kaiser ausdrücklich bestätigt. Aufgrund des „Silvesterpatentes“, das die Grundlage des landesfürstlichen Neoabsolutismus war, wurden die Zugeständnisse größtenteils widerrufen. Die Loslösung von Laibach im Jahre 1849 blieb aber aufrecht. Dadurch wurde Kärnten wieder zu einem selbständigen Verwaltungsgebiet (Kronland).

Durch das „Februarpatent“ vom 26. Februar 1861 sollte sich in Österreich die Gesetzgebung gleichmäßig auf den Kaiser, den Reichsrat und die Landtage der Kronländer verteilen. Es wurde eine Verfassungsgrundlage geschaffen, die bis zum Ende der Habsburger Monarchie (1918) gelten sollte. Der Kärntner Landtag war nach dem Prinzip des Zensus (Stimmgewicht nach Steuerleistung) zu wählen und sollte künftig aus 37 Abgeordneten bestehen. Der Landtag und das vierköpfige Vollzugsorgan, das aus Mitgliedern des Landtags gewählt wurde, wurden zusammen als Landesvertretung bezeichnet. Ihnen stand ein Landeshauptmann vor, der vom Kaiser aus dem Kreis der Abgeordneten ernannt wurde. Der Landeshauptmann hatte somit die Funktion eines heutigen Landtagspräsidenten inne. Es folgte eine Zeit relativ politischer Stabilität. Sie fand auch in der damals kontinuierlichen Zählung der Legislaturperioden ihren Ausdruck.

Die Doppelgleisigkeit der zentralistischen und ständisch-autonomen Verwaltung setzte sich fort. Neben den Behörden der Landesvertretung gab es eine staatliche Landesregierung, welche unter der Leitung eines Landespräsidenten stand und die die kaiserliche Regierung gegenüber der Landesvertretung vertrat. Folgende Ministerien lagen in der staatlichen Landesregierung: Ministerium des Inneren, des Kultus und Unterrichts, der Landesverteidigung und der öffentlichen Sicherheit und auch des Ackerbaus. Die Dienststellen der Landesregierung befanden sich zunächst in der Burg, jedoch übersiedelten sie im September 1887 in das vom Staat erworbene ehemalige Gebäude der Alpine-Montangesellschaft am heutigen Arnulfplatz.[2] Die Dienststellen der Landesvertretung waren auf mehrere Amtsgebäude aufgeteilt: Landhaus, Burg und Heuplatz. Dies hatte zur Folge, dass dem Landhaus gerade in den ersten Jahrzehnten nach 1861 eine etwas verminderte Bedeutung als Verwaltungsgebäude zukam. Sein Stellenwert jedoch war als gesetzgebender und kultureller Mittelpunkt des Landes wieder fast so hoch wie zum Zeitpunkt der Erbauung des Hauses im ausgehenden 16. Jahrhundert. Lediglich dem Landeshauptmann stand, im Gegensatz zu heute, bis ins späte 19. Jahrhundert ein eigenes Büro in der Burg zur Verfügung. Die Ausschuss- bzw. Regierungsmitglieder fanden sich  ausschließlich zu den Sitzungen dort ein. Die übrige Arbeit erledigten sie zu Hause.

[1] Erst nach der Kompetenzregelung zwischen dem Bund und den Ländern im Jahre 1925 wurden die beiden Verwaltungsapparate zusammengeführt.
[2] Als Ersatz für die Verluste erhielten die Stände nach Kriegsende im Jahre 1815 vom Kaiser sechs Kanonen.

20. Jahrhundert

1918  Österreich wurde zur Republik, Beitritt Kärntens zur Republik

Wahlrecht für Männer und Frauen

Südkärnten durch SHS Staaten besetzt

Zurückeroberung im Abwehrkampf

10. Okt. 1920 Volksabstimmung

Weiterhin umkämpftes Gebiet bis Nov. 1920

Wahlrechtserweiterungen in der Ersten Republik

Bis zum Ersten Weltkrieg wurden nur zwei bescheidene Wahlrechtserweiterungen vorgenommen: 1884 wurde die Mindeststeuerleistung von zehn auf fünf Gulden herabgesetzt, und 1902 wurde ein Wählerkreis geschaffen, in dem alle männlichen Staatsbürger, die das 24. Lebensjahr vollendet hatten, stimmberechtigt waren. Der Reichsrat hingegen wurde bereits 1907 nach dem allgemeinen Wahlrecht gewählt.

Wahlrecht für Männer und Frauen

Am 19. November 1918 traf der Landtag als „vorläufige Landesversammlung“ erstmals nach dem Krieg zusammen und der Beitritt des Landes Kärnten zur Republik Deutschösterreich wurde beschlossen. Drei Tage später erfolgten die Übergabe der Amts- und Vollzugsgewalt an den Landesausschuss und die Übertragung des Rechtes der Gesetzgebung an die „vorläufige Landesversammlung“. Somit war der Übergang zur Republik vollzogen. Für die gemischtsprachigen Siedlungsgebiete wurde das Selbstbestimmungsrecht der Bewohner gefordert. Das Gesetz von 21. März 1919 sprach sich für das allgemeine, gleiche, direkte, geheime und persönliche Wahlrecht für Männer und Frauen aus.

Die bedeutendste Neuerung in der Verwaltung war am Beginn der Ersten Republik die Aufhebung der Trennung zwischen den ehemals landesfürstlichen und autonomen (zuvor ständischen) Behörden. Sie waren nur noch einer politischen Leitung untergeordnet.

Nachdem Kärnten durch die Kärntner Landesverfassung von 1918 den Beitritt zur Republik Deutschösterreich erklärt hatte, drangen am 5. November 1918 Truppen des Staates der Serben, Kroaten und Slowenen (SHS-Staat) in Südostkärnten ein. Vom 6. Juni bis 31. Juli 1919 wurde Klagenfurt von südslawischen Truppen besetzt. Im Zuge des Kärntner Abwehrkampfes wurden Gebiete wieder zurückerobert. Am 10. Oktober 1920 fand die Volksabstimmung ab. Die slowenischsprachige Volksgruppe machte in Kärnten ca. 70 Prozent der Gesamtbevölkerung aus. Bei dieser Volksabstimmung am 10. Oktober 1920 entschieden sich 59,04 Prozent der Bevölkerung für Österreich. Nach der Volksabstimmung versuchte der SHS-Staat erneut, Kärnten zu besetzen, musste aber nach einer klaren Aufforderung der Botschafterkonferenz in Paris vom 16. Oktober 1920 und von ähnlichem Druck durch Großbritannien, Frankreich und Italien seine Truppen aus Kärnten wieder zurückziehen. Am 22. November 1920 gelangte das umkämpfte (Abstimmungs-)Gebiet wieder zu Österreich. Durch die schlechte Wirtschaftslage und das harte Durchgreifen der stark konfessionellen Stände wurde die Bevölkerung in der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg sehr unzufrieden. In Kärnten waren die südslawischen Gebietsansprüche, die in den Ereignissen von Abwehrkampf und Volksabstimmung von 1918 bis 1920 gipfelten, ein zusätzlicher Nährboden für den Deutschnationalismus.

20. Jahrhundert

1921 erste Wahl nach neuem Wahlrecht

1925 endgültige Aufhebung Zweigleisigkeit

Austrofaschismus

1934 Ende der Demokratie auf Landesebene

Erste Wahl in der Ersten Republik und Entwicklung der Parteienlandschaft

Am 19. Juli 1921 fand die erste Wahl nach dem allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlrecht statt. Die Zeit der Provisorien fand hiermit ein Ende. Generell gestaltete sich die Parteienlandschaft in der Ersten Republik vielseitig und unübersichtlich. Die wichtigsten Parteien waren dazumal die Sozialdemokratische Arbeiterpartei Deutschösterreichs SDAPDÖ[3] (Arbeiterschicht), die Christlichsoziale Partei (Bauern, Handwerker) und die deutschnationale Partei. Die Sozialdemokraten wurden zur mandatsstärksten Partei.[4]

Am 1. Oktober 1925 wurde die Zweigleisigkeit des Landes endgültig beendet, indem das Amt der Kärntner Landesregierung mit dem Landesamtsdirektor an seiner Spitze geschaffen wurde.

In der Zeit zwischen 1933-1938 hielt in Österreich jedoch der Austrofaschismus Einzug, der eine diktatorische Regierung vorsah. Das demokratische System wurde durch ein autoritäres System ersetzt. Der Staat sollte außerdem nach Ständen gegliedert werden (Ständestaat). Das Parlament in Österreich wurde im März 1933 ausgeschaltet. Als die Abgeordneten dennoch kurz darauf eine Parlamentssitzung abhalten wollen, wurden sie mit Polizeigewalt daran gehindert. Im Bürgerkrieg 1934 kämpften sich die christlichsozialen Anhänger gegen jene der sozialdemokratischen Partei und gewannen. Die Sozialdemokratische Partei wurde dann im Februar 1934 verboten, wodurch auch in Kärnten die Demokratie beendet wurde. Es gab nur noch eine einzige politische Partei, die Vaterländische Front. In Kärnten folgte nun der Berufsständische Landtag. Er wurde nicht durch die Parteien, sondern von sozialen Interessensgruppen besetzt. Wahlen gab es keine, nur Ernennungen – wie in Diktaturen üblich. Österreich war also in den 1930er Jahren durch politische und gesellschaftliche Spannungen (austrofaschistischer Ständestaat, Bürgerkrieg) und wirtschaftlichen Krisen geprägt.

[3] 1918-1933 wurde die Sozialdemokratische Partei Österreichs SPÖ wie oben bezeichnet, von 1945-1991 lautete der Parteiname Sozialistische Partei Österreichs
[4] Diese führende Position konnten sie bis zum Jahr 1999 halten und 2013 zurückerobern.

20. Jahrhundert

1934 Ende der Demokratie auf Landesebene

7. Mai 1945 Wiederbeginn der Demokratie

Provisorische Landesregierung am Arnulfplatz

NS-Zeit

Am 11. März 1938 übernahmen die Nationalsozialisten die Macht in Österreich, wodurch es vorübergehend seine Eigenstaatlichkeit gänzlich verlor. Das Regierungsgebäude in Klagenfurt wurde am Nachmittag von der SS besetzt. Am Abend übernahmen die neuen Machthaber die Regierungsgeschäfte. Alle öffentlichen Gebäude, so auch das Landhaus, wurden in Beschlag genommen. Kärnten wurde ein Bestandteil Deutschlands, nachdem das Gesetz über die „Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich“ in Kraft trat. In Eile wurden Angleichungen an die deutschen Rechtsnormen vorgenommen, was vorerst zu einer Verfassungsunsicherheit und einem Verwaltungschaos führte.

Die NSDAP erhob auch Anspruch auf das Landhaus und es musste geräumt werden. Als Ersatz wurde das Priesterhaus angeboten. Da keine geeigneten Räumlichkeiten für das gesamte Landesarchiv aufgetrieben werden konnten, begnügte sich die NSDAP schließlich mit dem Südtrakt. Es wurde ein Mietvertrag zwischen dem Land Kärnten und der NSDAP ausgearbeitet. Das Land war bereit, der Partei den gesamten Süd- und Westtrakt des Gebäudes einschließlich des Großen Wappensaals gegen eine Jahressumme von 6.000 Reichsmark zu vermieten. Im Landhaus wurden entsprechende Veränderungen, Umbauten und künstlerische Umgestaltungen durchgeführt .

Durch die vermehrten Luftangriffe im Jahre 1944 hatte Klagenfurt schweren Schaden erlitten, wurde aber von einem direkten Treffer verschont. Der 7. Mai 1945 ist ein historisches Datum, da es den Wiederbeginn der Demokratie in Kärnten markiert. Parteienvertreter aus der Vorkriegszeit nahmen wieder ihre politischen Tätigkeiten auf. Das waren die Sozialdemokraten, die Christlichsozialen, die Landbündler, Kommunisten und die Vertreter der slowenischen Minderheit. Jedoch beeinflussten zunächst die britischen Militärbehörden alle Personalentscheidungen. Am 7. Mai 1945 versammelte sich die „provisorische Kärntner Landesregierung“ im Kleinen Wappensaal. Der NSDAP-Gauleiter Friedrich Rainer, der Reichsstatthalter von Kärnten war, hielt zu diesem Zeitpunkt seine Rücktrittsrede aus dem Kreuzberglbunker via Radio. Angehörige der Gestapo, die sich noch in der Burg aufhielten, leisteten bis zuletzt Widerstand. Am 8. Mai 1945 um 9.30 Uhr trafen die ersten britischen Panzer vor den jugoslawischen Partisanenverbänden Titos in Klagenfurt ein. Der bislang blutigste Krieg der Menschheit war zu Ende. Das Land Kärnten ist der Moskauer Deklaration der Alliierten insoweit nachgekommen, indem demokratisch gesinnte Kräfte noch vor dem Eintreffen der Briten wieder die Regierungsgewalt übernommen hatten.

20. Jahrhundert

Parteienlandschaft: SPÖ

Parteienlandschaft: ÖVP

Parteienlandschaft: KPÖ

Parteienlandschaft: DPÖ

25. Nov. 1945 Erste Wahl nach dem 2. Weltkrieg

Demokratische Strukturen wieder hergestellt

Seit 1948 Landhaus wieder Sitz des Landesparlamentes

Von der britischen Zensurstelle zum Tag der offenen Tür: die Zweite Republik

Auch das Landhaus wurde am 8. Mai 1945 von der britischen Armee besetzt. Die Sitzung der provisorischen Landesregierung fand daher an diesem Tag im Regierungsgebäude am Arnulfplatz statt. Somit war die Weichenstellung, die sich bereits in der Ersten Republik abgezeichnet hatte, definitiv. Seitdem ist das Gebäude am Arnulfplatz nicht nur Sitz der Landesregierung, sondern auch Amtssitz aller ihrer Mitglieder geblieben.

Die Sozialistische Partei Österreichs wurde im April 1945 neu gegründet und behielt ihren Namen bis 1991. Seitdem wird sie als Sozialdemokratische Partei Österreichs bezeichnet. Sie trug noch einen Namenszusatz: Revolutionäre Sozialisten und Sozialdemokraten. Die Partei entwickelte sich von einer Partei der Lohnarbeiter zu einer Partei aller Arbeitenden und dokumentierte Aufgeschlossenheit gegenüber der katholischen Kirche. Sie gestaltete sich nach dem 2. Weltkrieg als stärkste Partei.

Die österreichische Volkspartei wurde am 17. April 1945 in Wien gegründet und war ein Zusammenschluss aller bürgerlichen Parteien. Sie war von 1945 bis 1989 die zweitstärkste Landtagsfraktion. Zu dieser Zeit stand Kärnten noch unter NS-Herrschaft. Die Partei bekannte sich zur christlich-abendländischer Kulturauffassung, Solidarismus und Föderalismus und orientierte sich hierbei an die „programmatischen Leitsätze“ vom Juni 1945 und das Grundsatzprogramm „Alles für Österreich“. Sie strebten ein Österreich an, das „frei, selbstständig, demokratisch und sozial“ sein sollte. Die Christliche Soziallehre, den Konservatismus und den Liberalismus versuchten sie zu vereinen. Die Wirtschaftsdynamik sollte durch das Leistungsprinzip vorangetrieben werden. Durch den Rückzug von Kirche und Klerus bekannten sie sich zur Gewissens- und Religionsfreiheit. Dennoch strebten sie ein Konkordat[1] mit der katholischen Kirche an und förderten den Religionsunterricht, die Kirchensteuer etc. Der Name Österreichische Volkspartei sollte die Offenheit gegenüber allen Gruppen der Bevölkerung signalisieren. Im Unterschied zur Vorgängerpartei, der Christlichsozialen Partei (CS), bekannte sich die Volkspartei zur parlamentarischen Demokratie und zur österreichischen Nation.

Die Kärntner KPÖ: Bereits seit Dezember 1919  existierte eine kommunistische Landesorganisation in Kärnten. Auf Landesebene hat sie nie wirkliche Bedeutung gehabt, jedoch vermehrt in der Kommunalpolitik. Nachdem die KPÖ verboten und verfolgt wurde, konnten die Kommunisten bis zur Landtagswahl am 25. November 1945 in der provisorischen Regierung zunächst durch zwei Landesräte mitwirken. Durch die parteiinternen Auseinandersetzungen bezüglich der Frage über die Einheit des Landes und die Gleichschaltung mit der sowjetischen Ideologie wurde die Stellung der KPÖ in der öffentlichen Meinung langfristig geschwächt.

Die Demokratische Partei war nur eine Legislaturperiode im Kärntner Landtag vertreten, von 1945-1949. Sie vertrat die liberalen Interessen kleiner Beamter, Angestellter, Landwirte und Gewerbetreibender. Sie waren Gegner der NS-Ideologie. Ihre Zielgruppe waren die Monarchisten. (Es kam vor den Landtagswahlen 1949 zu Auseinandersetzungen bezüglich der VdU. Ihre Partei löste sich auf. Ihren Wähler empfahlen sie, die Volkspartei zu wählen. Damit wollten sie verhindern, dass die bürgerlichen Stimmen sich weiter aufspalteten.)

Die ersten Wahlen nach dem Zweiten Weltkrieg fanden in Kärnten am 25. November 1945 nach der Verfassung von 1930 statt. Sie leiteten wieder den Übergang zu demokratischen Verhältnissen ein. Erst nach diesen Wahlen fungierte der Landtag als demokratisch eingesetztes Landesparlament.

Bei dieser Wahl errang die SPÖ mit 48,8 Prozent der Stimmen die deutliche Mehrheit. Die ÖVP kam auf 39,7 Prozent, die KPÖ auf 8,1 Prozent sowie die DPÖ (Demokratische Partei Österreichs) auf 3,3 Prozent.

Die Kandidatur der slowenischen Volksgruppe bei der Landtagswahl scheiterte am Einspruch der britischen Besatzungsmacht.

Die konstituierende Sitzung, die am 10. Dezember 1945 abgehalten wurde, knüpfte deutlich an die Zeit vor 1934 an. Damit waren in Kärnten die demokratischen Strukturen der Vorkriegszeit weitgehend wieder hergestellt. Am 18. Dezember 1946 wurde die wieder in Geltung gesetzte Landesverfassung verlautbart. Die erste reguläre Sitzung konnte durch die Besetzung der Briten jedoch erst am 22. Juli 1948 in der traditionellen Umgebung des Landtages im Landhaus stattfinden. Bis dahin wich man in das Rathaus aus.

Seit dieser Zeit ist das Landhaus mit seinen 36 Abgeordneten der Sitz des demokratisch gewählten Landesparlaments. Die seitdem 15 abgeschlossenen Landtagsperioden bis heute sind von demokratischer Kontinuität geprägt.

Das Landesverfassungsgesetz, welches 1946 verlautbart wurde und auf jenem der 1930er Jahre basierte, bildete die verfassungsrechtliche Grundlage der Kärntner Landespolitik. Sein Verfassungssystem stammt somit im Wesentlichen aus der Ersten Republik. Aktuelle Gesetzestexte können unter www.ris.bka.gv.at abgerufen werden.

[1] Völkerrechtliche Vereinbarung zwischen der katholischen Kirche und einem Staat über beiderseitig interessierende Fragen, (Konkordat: WWW im URL: http://www.aeiou.at/aeiou.encyclop.k/k629588.htm, 28.7.2015

20. Jahrhundert

Gründung und Entstehung weiterer Parteien

Zusammensetzung Landesregierung

Gründung und Entstehung weiterer Parteien

1949 wurde die FPÖ als Verband der Unabhängigen gegründet. 1989 konnte sie die ÖVP und 1999 die SPÖ überholen und wurde damit zur stärksten Partei des Landes. Seitdem die KPÖ aus dem Kärntner Landtag 1970 ausgeschieden ist, bestand dieser nur aus drei Fraktionen, bis die Grünen (2004) Einzug fanden. Von der Partei der Kärntner Slowenen waren in der Ersten Republik zwei Abgeordnete vertreten. Nach 1945 blieben jedoch alle Kandidaturen slowenischer Gruppen ohne Erfolg. Nach den Landtagswahlen vom 4. März 2018 sind folgende vier Fraktionen vertreten: SPÖ, FPÖ, ÖVP und Team Kärnten.

Hier eine Übersicht der Wahlergebnisse von 1945 bis dato:

Seit 1945 besteht die Landesregierung aus sieben Personen: Landeshauptmann/Landeshauptfrau, zwei Landeshauptmannstellver-treterern/vertreterinnen und vier Landesräten/Landesrätinnen.

Hier eine Liste der Landeshauptleute seit 1945:

  • Hans Piesch (SPÖ) 1945–1947
  • Ferdinand Wedenig (SPÖ) 1947–1965
  • Hans Sima (SPÖ) 1965–1974
  • Leopold Wagner (SPÖ) 1974–1988
  • Peter Ambrozy (SPÖ) 1988–1989
  • Jörg Haider (FPÖ) 1989–1991
  • Christof Zernatto (ÖVP) 1991–1999
  • Jörg Haider (FPÖ/BZÖ) 1999–2008
  • Gerhard Dörfler (BZÖ/FPK) 2008–2013
  • Peter Kaiser (SPÖ) seit 2013

20. Jahrhundert

1974 Reform

Mehr Eigenständigkeit des Landes

1996 Reform

Neuregelung bei der Wahl des LH u.a.

2015 Beschluss: Abschaffung Proporz

Landesverfassungsreformen 1974 und 1996

Auf Grund der Veränderungen der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen und politischen Verhältnisse sowie der demokratischen und föderalistischen[1] Wertvorstellungen, gab es bereits in den 1960er Jahren Bestrebungen in Bezug auf eine grundlegende Landesverfassungsreform. Nach vielen Überlegungen, Anträgen und Verhandlungen kam es schließlich 1974 zur angestrebten Reform. Am 5. Juli 1974 wurde die Landesverfassung für Kärnten vom Landtag endgültig beschlossen und trat am 19. März 1975 in Kraft. Die Änderungen lagen vor allem in der staatsrechtlichen Eigenständigkeit, d.h. der starken Betonung der Selbstständigkeit des Landes im Verhältnis zum Gesamtstaat. Alle im Bundesverfassungsgesetz nicht angeführten Belange, dürfen von der Landesverfassung frei geregelt werden. Zusätzlich wurden direkt-demokratische Elemente aufgenommen. Damit erhielt die Landesbevölkerung Möglichkeiten zur unmittelbaren Mitwirkung an den politischen Entscheidungsprozessen. Die Kärntner Landesverfassung von 1974 wurde bis 1996 nur einmal und zwar am 18. Mai 1979 geändert. 1996 wurden erneut Reformvorschläge beschlossen, die 1997 in Kraft traten. Diese Reformen bezogen sich hauptsächlich auf die Neuregelung der Wahl des Landeshauptmannes, der Stellung der Mitglieder im Landtag, der verpflichtenden Budgetplanung seitens der Landesregierung für die Dauer einer Gesetzgebungsperiode und der vermehrten Finanzkontrolle des Landtags gegenüber der Landesregierung. Über gewisse Themen wie der Vertretung der slowenischen Volksgruppe im Kärntner Landtag oder auch die Einrichtung einer Landesvolksanwaltschaft gab es zwischen den vertretenden Parteien kein Einvernehmen.

Die letzte Verfassungsreform wurde am 28. Oktober 2015 in der Landtagssitzung dahingehend beschlossen, dass für die Legislaturperiode ab 2018 der Proporz abgeschafft werden soll.

Aktuelle Gesetzestexte können unter www.ris.bka.gv.at abgerufen werden.

Bis dahin galten und gelten in Kärnten die Regeln des Proporzes. Proportio kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „Verhältnis /Proportion“. Es geht um das Verhältnis der Angehörigen einer Partei und der Zahl der Vertreter in einem Entscheidungsgremium. Es bezeichnet also die anteilsmäßige Beteiligung von den verschiedenen Parteien an Gremien, Regierungen und Ämtern. Das heißt, dass in einem Proporzsystem alle Parteien ab einer gewissen Stärke an der Regierung beteiligt werden. Die Anzahl der Abgeordneten aus einer Partei in der Landesregierung hängt somit von den Wahlergebnissen ab. Zudem gelten die Regeln des Proporzes. Eine starke Partei hat unter diesen Bedingungen mehr Macht und Einfluss als die schwächeren Parteien.

In Kärnten ist zudem das Prinzip der Konkordanzpolitik vorzufinden. Das heißt, dass möglichst alle politischen Akteure in den Prozess der Entscheidungsfindung miteinbezogen werden. Bei Entscheidungen werden Kompromisse angestrebt. Einigungen werden abwechselnd zu Gunsten der einen oder anderen Seite gefunden. Aufgaben werden auf die verschiedenen Parteien verteilt.

Seit 2018 allerdings werden die Sitze in der Kärntner Landesregierung nicht mehr nach der Stimmenstärke bei der Landtagswahl vergeben, sondern durch eine frei verhandelte Koalition. Das bedeutet, dass Parteien, die gemeinsam eine Mehrheit im Landtag haben, zusammen regieren können ohne die anderen miteinzubeziehen. Die nicht regierenden Parteien haben allerdings in der Opposition ebenso wichtige Kontrollaufgaben. Um ihnen diese zu erleichtern, wurden mit der Verfassungsreform 2017 die Klubs mit mehr Personal und Geld ausgestattet. Auch das Minderheitenrecht im Landtag wurden gestärkt. So können seit 2018 bereits ein Drittel der 36 Abgeordneten eine Volksbefragung durchsetzen.

Zum Vergleich der beiden Systeme hier noch eine Übersicht der Zusammensetzung der Landesregierungen von 2013 bis 2018 und seit 2018. Nach der Wahl 2013 entfielen laut Proporzsystem von sieben Sitzen in der damaligen Landesregierung drei auf die SPÖ und jeweils einer auf die ÖVP, die Grünen, die Freiheitlichen und das Team Stronach. Wobei sich die Nicht-Koalitionsparteien in der Landesregierung mit den weniger lukrativen Ressorts begnügen mussten: Der freiheitliche Landesrat war etwa für rechtliche Angelegenheiten, Jagd und Nationalparks zuständig. Jener vom Team Stronach verantwortete die Bereiche Straßenbau und Fischereiwesen.

In der aktuellen Landesregierung sind nur mehr zwei Parteien vertreten. Die SPÖ mit Landeshauptmann Peter Kaiser, seinen Stellvertreterinnen Beate Prettner und Gaby Schaunig sowie den Landesräten Daniel Fellner und Sara Schaar. Mit der SPÖ regiert die ÖVP durch die beiden Landesräte Martin Gruber und Ulrich Zafoschnig. Alle anderen im Landtag vertretenen Parteien wie die FPÖ und das Team Kärnten sind reine Oppositionsparteien.

Ursprünglich war das Proporzsystem als Stabilitätsfaktor gedacht, um einen Bürgerkrieg wie im Jahr 1934 zu verhindern. In der Zweiten Republik wurde es dann mehr und mehr zum Synonym für Parteibuchwirtschaft und Postenschacher rot-schwarzer Prägung. Mittlerweile ist es gemäß der Wahlergebnisse als proportional verteilte Regierungsaufteilung zu verstehen. Daher entschlossen sich die Bundesländer Tirol, Salzburg, Burgenland und Steiermark bereits früher zur Abschaffung dieses Systems. Auch in Kärnten stimmten schlussendlich im Juni 2017 die Abgeordneten von SPÖ, ÖVP, Grüne sowie des Team Kärnten dafür.

[1] Föderalismus bedeutet, dass ein Staat aus mehreren Bundesländern besteht und diese für sich selbst einige Bereiche regeln können und nicht alles  vom Bund (dem gesamten Staat)  bestimmt wird. Föderalistische Länder siedeln bei den einzelnen Untereinheiten mehr Macht an als die zentralistischen Länder, die dem Bund deutlich mehr Macht zuschreiben. Kennzeichen föderaler Staaten sind eine eigene Landesgesetzgebung und eine Vertretung der Länder im Parlament. In Österreich ist das der Bundesrat.

Quellen

Anderwald, Karl: Landesregierung, Landtag und Landtagsparteien. In: Dachs, Herbert / Hanisch, Ernst / Kriechbaumer, Robert (Hrsg) (1998): Geschichte der österreichischen Bundesländer seit 1945. Kärnten, Wien – Köln – Weimar : Böhlau Verlag Ges.m.b.H., Schriftenreihe des Forschungsinstitutes für politisch-historische Studien, S. 150-171.

Deuer, Wilhelm (1994): Das Landhaus zu Klagenfurt. Klagenfurt: Verlag des Kärntner Landesarchives.

Fräss-Ehrfeld, Claudia (2000): Geschichte Kärntens 1918-1920. Abwehrkampf-Volksabstimmung-Identitätssuche. Johannes Heyn Verlag, Klagenfurt.

Sturm, Franz: Die Landesverfassung. In: Dachs, Herbert / Hanisch, Ernst / Kriechbaumer, Robert (Hrsg) (1998): Geschichte der österreichischen Bundesländer seit 1945. Kärnten, Wien – Köln – Weimar : Böhlau Verlag Ges.m.b.H., Schriftenreihe des Forschungsinstitutes für politisch-historische Studien, S. 137-149.

Verweise       

Wadl, Wilhelm / Deuer, Wilhelm (2014): Das Klagenfurter Landhaus. Geschichte, Architektur und Kunst. Klagenfurt: Kärntner Landtagsamt, Flyer 1

Kärntner Landtagsamt (2014): Der Kärntner Landtag, Politik, Organisation und Aufgaben. Klagenfurt: Kärntner Landtagsamt, Flyer 2

Internet: Politische Begriffe: http://www.politik-lexikon.at

Konkordanz, www im URL unter: www.vimentis.ch/d/lexikon/513/Konkordanz.html, 27.7.2015).

Autorin: Vera Ratheiser (FH Kärnten)

Damit der Text gut verständlich ist, wurde für alle Funktionsbezeichnungen die männliche Form gewählt. Das entspricht mehrheitlich der aktuellen Situation. In einer Demokratie sollte es jedoch Ziel sein, dass in allen Positionen sowohl Männer als auch Frauen sowie Personen aller Altersgruppen vertreten sind.