Einreichungen Kärntner Menschenrechtspreis 2022

Einreichungen Kärntner Menschenrechtspreis 2022

Der Kärntner Menschenrechtspreis wird auch 2022 unter Bezugnahme auf die 17 UNNachhaltigkeitsziele („Sustainable Development Goals“ – SDGs) vergeben. Es werden nur Einreichungen berücksichtigt, die eine klare Verbindung der Menschenrechtsarbeit zu den SDGs aufweisen.

Im Jahr 2022 werden Einreichungen von Menschenrechtsarbeit in Verbindung mit folgenden UN-Nachhaltigkeitszielen (SDGs) berücksichtigt:

– Hochwertige Bildung (SDG 4)

– Geschlechtergleichstellung (SDG 5)

– Weniger Ungleichheiten (SDG 10)

– Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen (SDG 16)

 

Für die Einreichung werden folgende Angaben erbeten:

– Hinweise zur einreichenden Person/Institution: Name und Adresse

– Hinweise zur nominierten Person oder Organisation: Name und Adresse

– Nachweis, auf welche/s der angeführten UN-Nachhaltigkeitsziele sich die Einreichung bezieht

– Kurzbeschreibung der Initiative bzw. der erbrachten Menschenrechtsarbeit

– Nachweis des Kärntenbezuges

– Begründung der Preiswürdigkeit

Allfällige Zusatzinformationen (detaillierte Biografien, Projektbeschreibungen etc.) können als Anlagen zum Nominierungsschreiben übermittelt werden.

 

Die Unterlagen für die Nominierung sind an folgende Adresse zu richten:

Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 1 – Landesamtsdirektion Kennwort: Menschenrechtspreis

Arnulfplatz 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee

Einsendeschluss ist der 15. Oktober 2022

 

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