Arbeitsweise und Organe des Landtages

Es ist natürlich nicht möglich, dass alle 36 Abgeordneten immer alle Fragen gemeinsam beraten. Daher verfügt der Landtag über verschiedene Gremien und Organe, die sich die Arbeit teilen und wo die einzelnen Abgeordneten abwechselnd mitarbeiten. Um überhaupt die vielen Aufgaben zu bewältigen, gibt der Landtag sich eine eigene Geschäftsordnung, nachzulesen im Internet: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrK&Gesetzesnummer=10000212). Sie dient zur Regelung seiner Tätigkeit und zu seiner internen Organisation.

Im Grunde kann unterschieden werden zwischen den einzelnen Abgeordneten, den Landtagsklubs sowie der Vollversammlung aller Mandatare (Plenum). Weiters erfolgt die Arbeit im Landtag durch verschiedene Gremien wie die Ausschüsse oder die Obmännerkonferenz (Präsidiale).

Die Landtagsabgeordneten

Die 36 Mandate im Kärntner Landtag werden je nach Wahlergebnis unter den Parteien verteilt. Die Kandidaten, die auf den Listen der einzelnen Parteien zur Wahl standen, erhalten dann der Reihe nach ihren Sitz. Die neuen Mitglieder des Landtages haben in der ersten Sitzung, an der sie teilnehmen, ein Gelöbnis zu leisten: „Ich gelobe, für die Freiheit, den Bestand und die Wohlfahrt des Landes Kärnten und der Republik Österreich jederzeit einzutreten, die Gesetze des Landes und des Bundes getreu zu beachten und meine Pflichten nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen.“

Im Landtag darf jedes Mitglied Reden halten und an Abstimmungen teilnehmen. Die Abgeordneten sind aber auch verpflichtet an den Sitzungen des Landtages und der Ausschüsse, dessen Mitglied er oder sie ist, teilzunehmen. Wenn sie zu einer Sitzung nicht kommen können, müssen sie dies dem Präsidenten mitteilen.

Wieviel Mandate die einzelnen Parteien seit 1945 erhielten, wie viele Frauen bereits Landtagsabgeordnete waren und wo die einzelnen Abgeordneten sitzen, erfährst du hier.

Mehr über die einzelnen Abgeordneten, welche Berufe sie sonst noch ausüben, warum sie Politiker geworden sind und was sie für Jugendliche erreichen wollen, erfährst du hier.

Die Landtagsklubs

Die einer Partei angehörenden Landtagsabgeordneten arbeiten normalerweise immer in einer Gruppe zusammen. Das nennt man eine Fraktion. Eine Fraktion, die zwei oder drei Mitglieder umfasst, bildet eine Interessengemeinschaft. Gehören mehr wie drei Abgeordnete einer Fraktion an, so werden sie Klub genannt. Der Klubstatus bringt den Fraktionen einige Vorteile, z.B. mehr Geld und Klubmitarbeiter oder das Stimmrecht in den Ausschüssen. Die Fraktionen bzw. Klubs prägen sehr stark das Abstimmungsverhalten der einzelnen Abgeordneten. Meist wird in Klubs bereits vorher beschlossen, wofür die Abgeordneten bei den einzelnen Fragen eintreten. Das wird Klubdisziplin genannt.

Jeder Klub wird von einem Klubobmann/einer Klubobfrau geleitet. Er oder sie koordiniert im Wesentlichen die Zusammenarbeit der Landtagsabgeordneten der eigenen Partei und ist Mitglied der Obmännerkonferenz (Präsidiale). Jeder Klub hat auch eine Klubdirektorin, einen Klubdirektor, ein Sekretariat, Referentinnen und Referenten und Pressesprecherinnen und -sprecher. Gemeinsam mit den Klubobleuten und in Zusammenarbeit mit der Direktion des Landtags und dem Präsidium organisieren sie die parlamentarische Arbeit der Abgeordneten.

Das Plenum

Tagen alle 36 Abgeordneten in einer gemeinsamen Sitzung, so nennt man das Plenarsitzung oder einfach Plenum. Diese Sitzungen finden in einem eigenen Saal statt und sind öffentlich. Auf der Galerie sind Plätze für Besucher, wo jeder Bürger die Geschehnisse verfolgen kann. Die Sitzungen werden aber auch im Internet übertragen. https://www.ktn.gv.at/158273_DE-Landtag-Sitzungen.

Im Plenum finden die Beratungen über die Gesetze und die Abstimmungen darüber statt. Den Vorsitz führt der Präsident.

Bei einer Plenarsitzung im Landtag sitzen die Abgeordneten genau einem Sitzplan entsprechend.

Sitze

Bei seinen Beschlüssen entscheidet der Landtag in der Regel mit einfacher Stimmenmehrheit bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder, bei Landesverfassungsgesetzen ist die Zustimmung von zwei Drittel der Abgeordneten erforderlich. Gesetzentwürfe können dem Landtag von der Landesregierung als „Regierungsvorlage“, von mindestens zwei Abgeordneten als Initiativantrag, von einem Ausschuss des Landtages oder von mindestens 7.500 Wahlberechtigten als Volksbegehren im Wege der Landesregierung vorgelegt werden (Art. 31 K-LVG).Wie ein Gesetz zustande kommt, erfährst du hier.

Die Ausschüsse

Die Ausschüsse dienen der Vorbereitung von komplexen Gesetzesvorlagen. Derzeit bestehen im Kärntner Landtag vierzehn Ausschüsse. Die Ausschüsse des Landtages bestehen aus sieben Abgeordneten (3 SPÖ, 2 FPÖ, 1 ÖVP, 1 TKK). Die Wahl der Ausschussmitglieder erfolgt im Verhältnis der Stärke der Landtagsparteien. In der Regel tagen die Ausschüsse ein- bis zweimal pro Monat. Sie finden meist dienstags und donnerstags im Kleinen Wappensaal des Landhauses statt.

Derzeit gibt es einen Ausschuss für:

  • Ausschuss für Finanzen und Beteiligungsmanagement (FBM)
  • Ausschuss für Frauen, Gesellschaft und Integration (FGI)
  • Ausschuss für Gemeinden, Feuerwehren und Katastrophenschutz (GFK)
  • Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Soziales (GPS)
  • Kontrollausschuss (KA)
  • Ausschuss für Kultur, Sport und Bildung (KSB)
  • Ausschuss für Ländlicher Raum und Infrastruktur (LRI)
  • Ausschuss für Naturschutz, National- und Biosphärenparks (NNB)
  • Ausschuss für Recht, Verfassung, Immunität, Volksgruppen, Europa und Petitionen (RVI)
  • Ausschuss für Standort, Energie und Raumordnung (SER)
  • Unvereinbarkeitsausschuss (UVA)
  • Ausschuss für Wohnbau, Arbeit und Forschung (WAF)
  • Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Mobilität (WTM)
  • Ausschuss für Wasserwirtschaft, Öffentliches Wassergut und Hydrographie (WWH)

Auf der Homepage des Landes kannst du nachlesen, wer in den Ausschüssen vertreten ist und mit was sie sich aktuell beschäftigen.
Hier ein Beispiel eines Ausschusses der 33. Gesetzgebungsperiode (ab 13.04.2023):

Hier der Link zu den Tagesordnungen.

Die Obmännerkonferenz (Präsidiale)

Die Präsidiale wird durch die drei Präsidenten sowie die Klubobmänner und ihre Stellvertreter gebildet. Daran teilnehmen können auch Vertreter von Interessensgemeinschaften (IG). Dieses Gremium ist der Beirat des Präsidenten, unterstützt ihn bei der Erstellung und Durchführung des Arbeitsplanes, bei der Festlegung der Tagesordnung und der Anberaumung der Sitzungen.

Das Kärntner Landtagsamt

Das Kärntner Landtagsamt ist die dauernde Geschäftsstelle des Landtages und seiner Ausschüsse. Es ist für die Organisation und Dokumentation der parlamentarischen Arbeit und der Verwaltung des Landhauses verantwortlich.

Autorin: Kathrin Stainer-Hämmerle (FH Kärnten)

Damit der Text gut verständlich ist, wurde für alle Funktionsbezeichnungen die männliche Form gewählt. Das entspricht mehrheitlich der aktuellen Situation. In einer Demokratie sollte es jedoch Ziel sein, dass in allen Positionen sowohl Männer als auch Frauen sowie Personen aller Altersgruppen vertreten sind.