Was ist ein Gesetz eigentlich genau und wer „macht“ die Gesetze?

Gesetze bilden die Grundlage staatlichen Handelns und regeln die Rechte und Pflichten des einzelnen Menschen. Gesetze sind Vorschriften, an die wir uns alle halten müssen, auch wenn es manchen nicht gefällt oder sie eine andere Meinung haben. Wenn alle die Gesetze einhalten, können wir in Frieden zusammenleben, auch wenn wir uns nicht kennen oder uns nicht mögen.

Die Bundesregierung, die Landesregierung, die Verwaltung und die Gerichte dürfen auch nur nach diesen Regeln, die in den Gesetzen vorgegeben sind, handeln und entscheiden. Falls sie sich nicht an die Gesetze halten, können wir gegen ihre Entscheidungen und Handlungen ankämpfen und unser Recht einfordern. Das ist das sogenannte „Legalitätsprinzip“ oder auch „rechtsstaatliche Prinzip“. Der Staat und seine Organe und Einrichtungen müssen sich also genauso an die Gesetze halten und sind in ihrem Handlungsspielraum begrenzt.

In einer Demokratie ist es aber auch möglich, Gesetze zu ändern, wenn wir merken, dass sie noch nicht optimal sind. Wir können dann Reformen einfordern, damit ein Gesetz verbessert wird. Hierfür gibt es genaue Verfahren, die gewährleisten, dass eine Reform nicht unbedacht und nur zum Vorteil einer bestimmten Gruppe durchgeführt wird.

Wie entsteht ein Gesetz?

Das Verfahren, in dem Gesetze beschlossen werden, heißt Gesetzgebungsverfahren. Viele kleine Schritte sind notwendig, bis das Gesetz schlussendlich fertig und gültig ist, von den ersten Entwürfen bis zur Abstimmung über ein Gesetz. Meistens dauert dieser Prozess einige Monate. Manchmal geht es aber auch sehr schnell, weil dringend eine Lösung gebraucht wird oder man lange Diskussionen vermeiden möchte.

Die Gesetze werden vom Parlament beschlossen. Auf Bundesebene besteht das Parlament aus dem Nationalrat und dem Bundesrat. Sie beschließen die Bundesgesetze. Auch der Bundespräsident und der Bundeskanzler sind bei der Entstehung der Bundesgesetze beteiligt.

Auf Landesebene ist das Parlament der Landtag. Er beschließt die Landesgesetze.

Das Gesetzgebungsverfahren für ein Landesgesetz

Zunächst wird ein Gesetzesvorschlag eingebracht. Der Gesetzesvorschlag kann

  • von der Landesregierung
  • von mindestens zwei Landtagsabgeordneten
  • von einem Ausschuss des Landtags eingebracht oder
  • durch ein Volksbegehren, welches von mindestens 15.000 wahlberechtigten Bürgerinnen & Bürgern unterstützt wird, vorgelegt werden.

Die meisten sogenannten Gesetzesvorlagen im Landtag stammen von der Landesregierung. Volksbegehren sind sehr selten. Welche Vorschläge derzeit gerade die Landesregierung einbringt und welche Gesetze in letzter Zeit beschlossen wurden, siehst du hier.

Nachdem ein Gesetzesvorschlag eingebracht wurde, wird dieser vom Präsidenten des Landtags (Landtagssitzung) dem zuständigen Landtagsausschuss zur Beratung zugewiesen. Im Ausschuss erfolgen Beratungen und Diskussionen über den Gesetzesvorschlag. Die Ergebnisse, Argumente und mögliche Mängel werden dann dem Landtag präsentiert. In öffentlichen Sitzungen des Landtags, genauer gesagt, einer Generaldebatte und einer Spezialdebatte, wird der Entwurf unter diesen Gesichtspunkten diskutiert bis man einen Beschluss fasst und für diesen abstimmt. Für den Beschluss eines Gesetzes ist eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. An der Abstimmung muss auch mindestens die Hälfte aller Abgeordneten teilnehmen. Bei Verfassungsgesetzen ist sogar eine Mehrheit von zwei Drittel der Abgeordneten notwendig.

Der Gesetzesbeschluss wird dem Landtagspräsidenten/der Landtagspräsidentin zur Beurkundung vorgelegt und er/sie muss es unterschreiben. Danach muss es von der oder dem Landeshauptmann/-frau und dem zuständigen Regierungsmitglied gegengezeichnet werden. Erst dann tritt das Gesetz in Kraft und es erfolgt die Kundmachung. Alle Gesetze können im Internet abgerufen werden. Die Kundmachung erfolgt im elektronischen Landesgesetzblatt: www.ris.bka.gv.at, www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrK&Gesetzesnummer=10000114; http://www.ktn.gv.at/149531_DE-..htm

 Gesetzgebung

 

Autoren und Autorinnen: Kathrin Stainer-Hämmerle – Fachhochschule Kärnten, Vera Ratheiser – Fachhochschule Kärnten, Robert Weiß – Landtag Kärnten

 

Damit der Text gut verständlich ist, wurde für alle Funktionsbezeichnungen die männliche Form gewählt. Das entspricht mehrheitlich der aktuellen Situation. In einer Demokratie sollte es jedoch Ziel sein, dass in allen Positionen sowohl Männer als auch Frauen sowie Personen aller Altersgruppen vertreten sind.

 

Quellen:

Konrath, Christoph (2009): Und was macht eigentlich das Parlament? Politik in Österreich erklärt für Jugendliche und andere wissbegierige Menschen. Wien: Czernin Verlag.

Höglinger, Wolfgang (Hrg). (2014): Demokratie leben – Recht einfach. Politische Bildung und Recht. Wien: Manz Verlag.

Lernpeiss, A. / Reithner, M. (2008): Gesellschaft in Bewegung. Politische Bildung. Wien: Jugend & Volk.