Die Geschichte des Klagenfurter Landhauses

1574 wurde der Bau des heutigen Landhauses beschlossen. Bereits 1581 fand der erste Landtag im Landhaus statt. Zu dieser Zeit befanden sich sowohl Landtag als auch die Landesregierung im Landhaus. Erst im Jahre 1887 übersiedelte die Dienststelle der Landesregierung zum heuteigen Arnulfplatz in Klagenfurt.

1918 wurde Österreich zu einer Republik. Bereits ein Jahr später am 21. März trat das Gesetz in Kraft, welches ein Wahlrecht für Männer und Frauen erlaubt. Die erste Wahl nach dem neuen Wahlrecht fand am 19. Juli 1921 statt. Die Sozialdemokraten wurden zur mandatsstärksten Partei. Diese führende Position konnten sie bis zum Jahr 1999 halten und sie 2013 zurückerobern. In der Ersten Republik gestaltete sich die Parteienlandschaft vielseitig und unübersichtlich. Zeitweise saßen bis zu sieben Fraktionen im Landtag.

Die ÖVP wurde im Juli 1945 gegründet und war ein Zusammenschluss aller bürgerlichen Parteien. Sie war von 1945 bis 1989 die zweitstärkste Landtagsfraktion. 1949 wurde die FPÖ als Verband der Unabhängigen gegründet. 1989 konnte sie die ÖVP und 1999 die SPÖ überholen und wurde damit zur stärksten Partei des Landes. Seitdem die KPÖ aus dem Kärntner Landtag 1970 ausgeschieden ist, bestand dieser nur aus drei Fraktionen, bis die Grünen (2004) Einzug fanden. Von der Partei der Kärntner Slowenen waren in der Ersten Republik noch zwei Abgeordnete vertreten. Nach 1945 blieben jedoch alle Kandidaturen slowenischer Gruppen ohne Erfolg. Nach der Landtagswahl 2018 sind folgende vier Fraktionen vertreten: SPÖ, FPÖ, ÖVP und Team Kärnten.

1930 erhielt das Land Kärnten eine neue Verfassung, da endlich die Verhältnisse von Bund und Ländern geregelt wurden. Von da an bestand der Landtag aus 36 Abgeordneten.

Im März 1938 wurde Österreich besetzt und es kam zum Zweiten Weltkrieg, der bis 1945 dauerte. Am 25. November 1945 fand die erste Wahl nach dem Zweiten Weltkrieg statt und seit 1948 ist das Landhaus auch wieder Sitz des Landesparlamentes. Seit 1945 besteht auch die Zusammensetzung der Landesregierung, die sich bis heute noch nicht geändert hat, aus sieben Personen: Ein Landeshauptmann, zwei Landeshauptmannstellvertreter und vier Landesräte. Ebenfalls im Landhaus sind seit diesem Zeitpunkt die Klubs der Parteien.

Das Klagenfurter Landhaus heute

Das Klagenfurter Landhaus ist Sitz des Kärntner Landtages. Er ist seit den Wahlen im November 1945 das demokratisch eingesetzte Parlament unseres Bundeslandes. Dort nehmen die für Kärnten gewählte Volksvertretung, bestehend aus 36 Landtagsabgeordneten (männlich sowie weiblich) ihre parlamentarischen Aufgaben war. Die politischen Rahmenbedingungen für Kärnten werden von dort wesentlich mitgestaltet. Der Landtag übt die Landesgesetzgebung (Legislative) aus. Die Landesregierung ist für die Gesetzesausführung verantwortlich (Exekutive). Der Landtag wählt vier Kärntner Mitglieder zum Bundesrat.

Landhaus

Quelle: Kärntner Landtag, 2015 (Bildrechte: K. Landtag)

Die politische Zusammensetzung des Landtages wird nach einer Gesetzgebungsperiode von fünf Jahren wieder neu gewählt. Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet und in Kärnten ihren ordentlichen Wohnsitz haben. Die Wahlen erfolgen auf Basis eines gleichen, unmittelbaren, geheimen und persönlichen Verhältniswahlrechts. Eine vorzeitige Auflösung des Landtages kann nur bei einer Anwesenheit von zwei Dritteln der Mitglieder mit Beschluss erfolgen. Die Neuwahlen müssen dann innerhalb der nächsten drei Monate durchgeführt werden.

Quellen

  • Anderwald, Karl: Landesregierung, Landtag und Landtagsparteien. In: Dachs, Herbert / Hanisch, Ernst / Kriechbaumer, Robert (Hrsg) (1998): Geschichte der österreichischen Bundesländer seit 1945. Kärnten, Wien – Köln – Weimar : Böhlau Verlag Ges.m.b.H., Schriftenreihe des Forschungsinstitutes für politisch-historische Studien, S. 150-171.
  • Ausschüsse des Landtages, Online im WWW unter URL: https://www.ktn.gv.at/158275_DE-Sitzungen-Ausschusssitzungen, 24.8.2015
  • Deuer, Wilhelm (1994): Das Landhaus zu Klagenfurt. Klagenfurt: Verlag des Kärntner Landesarchives.
  • Fräss-Ehrfeld, Claudia (2000): Geschichte Kärntens 1918-1920. Abwehrkampf-Volksabstimmung-Identitätssuche. Johannes Heyn Verlag, Klagenfurt.
  • Sturm, Franz: Die Landesverfassung. In: Dachs, Herbert / Hanisch, Ernst / Kriechbaumer, Robert (Hrsg) (1998): Geschichte der österreichischen Bundesländer seit 1945. Kärnten, Wien – Köln – Weimar : Böhlau Verlag Ges.m.b.H., Schriftenreihe des Forschungsinstitutes für politisch-historische Studien, S. 137-149.

Verweise

  • Wadl, Wilhelm / Deuer, Wilhelm (2014): Das Klagenfurter Landhaus. Geschichte, Architektur und Kunst. Klagenfurt: Kärntner Landtagsamt, Flyer 1
  • Kärntner Landtagsamt (2014): Der Kärntner Landtag, Politik, Organisation und Aufgaben. Klagenfurt: Kärntner Landtagsamt, Flyer 2
  • Internet: Politische Begriffe: http://www.politik-lexikon.at

Autorin: Vera Ratheiser (FH Kärnten)

Damit der Text gut verständlich ist, wurde für alle Funktionsbezeichnungen die männliche Form gewählt. Das entspricht mehrheitlich der aktuellen Situation. In einer Demokratie sollte es jedoch Ziel sein, dass in allen Positionen sowohl Männer als auch Frauen sowie Personen aller Altersgruppen vertreten sind.

Führung durchs Landhaus

Wusstet ihr, dass der erste Landtag bereits im Jahre 1581 stattgefunden hat?

Einen Landtag von 1581 darf man sich jedoch nicht so vorstellen wie wir ihn heute kennen. Im 16. Jahrhundert waren wir noch weit entfernt von dem, was wir im 21. Jahrhundert unter Demokratie verstehen. Das Recht, ihre politischen Repräsentanten zu wählen, war den Menschen von damals völlig unbekannt. Politiker wurde, wer privilegiert, adelig und ein Mann war. „Die Herren Landstände“, so nannten sich die politischen Vertreter des Landes, und ein jeder von ihnen ist in den beiden Wappensälen mit seinem Familienwappen verewigt. Im Großen Wappensaal sind es 665 Wappen und im Kleinen Wappensaal 298.

 

Die Freskenmalerei ist ein Meisterwerk Kärntner Barockkunst, ausgestaltet von Josef Ferdinand Fromiller und seinen Schülern. Fromiller begann mit der Ausstattung der Wappensäle im Jahre 1740. Im Laufe der 20 Jahre, in denen der Maler noch lebte, malte er – im Auftrag der Landstände – den Großteil der Wappen und auch die bildlichen Darstellungen historischer Ereignisse, die als bedeutend erachtet wurden. Die Nordwand zeigt die mittelalterliche Zeremonie der Herzogseinsetzung auf dem Fürstenstein, die Südwand ziert die Schenkung der Stadt Klagenfurt an die Landstände durch Kaiser Maximilian I. im Jahre 1518. Erst durch diese Schenkung wuchs die Bedeutung Klagenfurts, nicht zuletzt durch den Bau des Landhauses, in dem ab 1581 die Landtage abgehalten wurden. Die Stadt entwickelte sich so zur Landeshauptstadt Kärntens und löste damit St. Veit an der Glan ab. Das Deckenfresko zeigt das prunkvollste Ereignis des 18. Jahrhunderts in Kärnten. Seine Majestät Kaiser Karl VI. verbreitete barocken Glanz in Klagenfurt, als er im August 1728 die sogenannte Erbhuldigung durch die Landstände entgegen nahm. Als absolutistischer Monarch war er der unumschränkte Alleinherrscher. So ein Herrscher sah seine Macht als von Gott gegeben, daher wagte niemand, sich gegen ihn aufzulehnen oder seine Macht infrage zu stellen. Daher sitzt er auch im Großen Wappensaal an allerhöchster Stelle und schaut heute noch auf seine BetrachterInnen herab. Wir heute erwidern seinen Blick so lange es uns gefällt, doch damals durften sich ihm nur Grafen, Barone und hohe Geistliche nähern, um ihm mit Verbeugung und Handkuss zu huldigen.

 

Im Landtagssitzungssaal tagt regelmäßig das Kärntner Landesparlament. Der Saal wird auch Plenarsaal genannt. Der Begriff leitet sich von der lateinischen Sprache ab. „Plenus“ bedeutet „voll“ –  im Sinne von „gesamt“ / „alle zusammen“, und alle zusammen sitzen hier einmal im Monat bei einer Landtagssitzung. Gemeint sind damit die 36 Kärntner ParlamentarierInnen, auch „Abgeordnete“ genannt. Auf der Regierungsbank sitzen auch die sieben Mitglieder der Kärntner Landesregierung. Das sind der Landeshauptmann, seine beiden Stellvertreterinnen, die Landesrätinnen, und die Landesräte. Weiters kommen auch die vier BundesrätInnen zur Sitzung. Im sogenannten „Plenum“, der Vollversammlung, wird über Neuerungen der Landesgesetze diskutiert und hernach darüber abgestimmt. Alle Menschen haben das Recht, bei der Sitzung zuzuhören und zuzuschauen, daher gibt es eine Zuhörergalerie, von der man einen guten Blick auf die arbeitenden PolitikerInnen im darunter liegenden Plenarsaal hat.

 

In einer Demokratie nämlich, haben alle Menschen das Recht mitzubestimmen. Dieses Wort kommt aus dem Griechischen. „Demos“ bedeutet „Volk“ und „kratia“ bedeutet „Herrschaft“, was so viel heißt wie „die Herrschaft des Volkes“. Da aber nicht die gesamten Einwohner eines Landes im Parlament sitzen können, wählen wir Vertreter, also PolitikerInnen, die unsere Interessen vertreten und für uns arbeiten. Daher ist es sehr wichtig, dass wir zur Wahl gehen. Bedenken wir, in vielen Ländern außerhalb Europas haben die Menschen dieses Recht nicht! Auch in unserer eigenen Geschichte ist es erst seit 70 Jahren wieder möglich, wählen zu gehen. Von 1938 bis 1945 lebte Europa unter der Nazi-Diktatur und Mitbestimmungs- und Menschenrechte gab es nicht.

Im Kunstwerk „Die Kärntenwand“ von Professor Karl Brandstätter sehen wir die Vielfalt und Buntheit Kärntens. Gleichzeitig haben die 36 Abgeordneten während des Landtags ihr Land, für das sie arbeiten, immer vor Augen.

Das Fresko über der Kärntenwand wurde 1928 von Switbert Lobisser gemalt und stellt die historischen Ereignisse in Kärnten nach dem 1. Weltkrieg dar. Wie der Titel des Freskos – „Abstimmungsfresko“ – schon sagt, geht es hier um den Weg Kärntens vom sogenannten „Kärntner Freiheitskampf“ gegen die Truppen des SHS-Staates bis zur Kärntner Volksabstimmung am 10. Oktober 1920. Kurz nachdem der 1. Weltkrieg zu Ende war, besetzten Soldaten des Königreichs Serbien, Kroatien und Slowenien Teile von Südkärnten. Ihr Ziel war es, dass die Siegermächte diese Kärntner Gebiete dem SHS-Staat überlassen. SHS steht übrigens für Königreich Serbien, Kroatien und Slowenien. Das „H“ steht für Hrvatska, wie die Kroaten ihr Land in ihrer Sprache nennen. Daher der Name SHS-Staat. Diesen Staat gibt es schon lange nicht mehr, auch der Nachfolgestaat Jugoslawien existiert nicht mehr. Heute ist Slowenien unser direktes Nachbarland und viele Menschen in unserem Land sprechen Slowenisch oder sind dabei, die Sprache unserer Nachbarn zu lernen, weil wir gute Kontakte zu ihnen pflegen.

Nach dem 1. Weltkrieg war das nicht so. Es kam zu Kämpfen zwischen Kärntner Freiwilligen-Truppen und SHS-Soldaten. Gekämpft wurde um die Gebiete im Lavanttal, Rosental, Jauntal und Gailtal, sogar Klagenfurt war kurzfristig besetzt. Die Siegermächte beschlossen daraufhin, eine Volksabstimmung abzuhalten, bei der die Menschen im Südkärntner Raum demokratisch entscheiden durften, ob ihr Gebiet in Zukunft zum SHS-Staat gehören sollte oder ob sie weiterhin bei Kärnten bleiben wollten. So gingen die Menschen am 10. Oktober 1920 zu den Wahlurnen und durften als Volk entscheiden. Kein Herrscher setzte sie vor vollendete Tatsachen, jeder einzelne hatte nun mit einem Stimmzettel, der in eine Wahlurne geworfen wurde, das Recht zu entscheiden. Daher der Name „Volks-Abstimmung“. Die Mehrheit entschied sich für den Verbleib bei Kärnten. Aus diesem Grund ist der 10. Oktober nach wie vor der Kärntner Landesfeiertag.

Autorin: Isabella Holzer, Landesmuseum Kärnten